Bei einer Schwerpunktaktion in Wien gingen der Polizei zwei Taxilenker ins Netz. Einer hatte einen gefälschten Taxilenkerausweis, der zweite keinen Ausweis und zudem einen als gestohlen gemeldeten Führerschein.
Bei einer bezirksübergreifenden Schwerpunktaktion hat die Wiener Polizei am Mittwochabend zwei Taxilenker angezeigt. Kontrolliert wurden die Fahrer von der Landesverkehrsabteilung Wien gemeinsam mit dem Verkehrsamt Wien.
Im Fokus der Kontrollen standen insbesondere Taxilenker und ihre Fahrzeuge. Dabei wurden in Leopoldstadt und Brigittenau zwei gravierende Verstöße festgestellt.
Gefälschter Taxiausweis bei 26-Jährigem
Gegen 19.30 Uhr kontrollierten die Beamten in der Rustenschacherallee in Wien-Leopoldstadt ein Taxi, in dem gerade ein Fahrgast saß. Der 26-jährige Lenker zeigte einen Taxilenkerausweis vor.
Bei der Kontrolle stellte sich laut Polizei heraus, dass es sich dabei um eine Totalfälschung handelte. Das Dokument wurde sichergestellt. Die festgestellten Verwaltungsübertretungen wurden noch vor Ort durch den anwesenden Juristen des Verkehrsamtes geahndet.
Der 26-Jährige wurde zudem strafrechtlich angezeigt.
Zweiter Taxler ohne Ausweis – Führerschein als gestohlen gemeldet
Gegen 23.30 Uhr geriet in der Jägerstraße in Wien-Brigittenau ein 63-jähriger Taxilenker in die Kontrolle. Er konnte laut Polizei keinen Taxilenkerausweis vorweisen.
Stattdessen zeigte der Mann einen Führerschein vor, der als gestohlen gemeldet war. Auch dieses Dokument wurde sichergestellt.
Zusätzlich bestanden gegen den 63-Jährigen offene Verwaltungsstrafen in Höhe von 1.460 Euro. Weil er die Summe nicht begleichen konnte, wurde der Mann festgenommen. Ein anwesender Schnellrichter verhängte weitere Verwaltungsstrafen.
Auch der 63-Jährige wurde strafrechtlich angezeigt.
Polizei kontrolliert Taxis verstärkt
Die Schwerpunktaktion war von der Landesverkehrsabteilung Wien gemeinsam mit dem Verkehrsamt Wien durchgeführt worden. Beide kontrollierten Taxilenker wurden nach den festgestellten Verstößen sowohl verwaltungsrechtlich als auch strafrechtlich angezeigt.