Im Europaparlament zeichnet sich eine Zustimmung zu gestrafften Abschiebeverfahren und den umstrittenen Lagern in Drittländern ab. Auf dem Weg warten dennoch Hürden.
Nach einer Einigung im Innenausschuss des EU-Parlaments am Montagabend könnte sich der politische Wunsch einer Hardliner-Koalition in Migrationsfragen, der neben Deutschland, Niederlande, Dänemark und Griechenland auch Österreich angehört, bald durchsetzen. Neben einer Aufweichung von Schutzvorschriften für abgewiesene Migranten soll auch die Errichtung von Abschiebezentren in Drittstaaten bald Realität werden. Damit würde das Außerlandesbringen von abgewiesenen Asylwerbern und straffällig gewordenen Migranten deutlich erleichtert.
Schon diese Woche könnte das Plenum des Europäischen Parlaments über die neue Verordnung abstimmen. Eine Mehrheit aus Stimmen der größten Fraktion, der Europäischen Volkspartei (EVP), und der Rechtsaußenfraktionen gilt als sicher.
Die zum Beschluss vorliegende Regelung soll zu einer konsequenteren Rückführung von Drittstaatsangehörigen beitragen, die in der EU über keinen legalen Aufenthaltsstatus verfügen. Die künftig vorgesehenen Maßnahmen würden EU-Staaten erlauben, Abschiebezentren in Kooperation mit Partnerländern außerhalb der Unionsgrenzen zu errichten, in die abgewiesene Menschen verbracht werden können. Außerdem erlaubt das Maßnahmenpaket schwere Strafen für Personen, die sich weigern, die EU zu verlassen. Gegen sie könnten künftig Haftstrafen und Einreiseverbote verhängt werden.
Im Innenausschuss des EU-Parlaments wurde die neue Regelung, die der „Presse“ vorliegt, noch verschärft. Mit Änderungsanträgen soll nun den Mitgliedstaaten weitgehend freie Hand gegeben werden, auch Drittstaatsangehörige, die strafrechtlich verurteilt wurden oder ein Sicherheitsrisiko darstellen, abzuschieben. Außerdem soll die Durchführung von Rückführungen gestrafft und erleichtert werden. Mit den Änderungsanträgen wurden beispielsweise zuvor vorgesehene Schutzmaßnahmen für Betroffene – wie etwa ein Recht auf Familienzusammenhalt oder den verpflichtenden Zugang von Minderjährigen zu Bildungseinrichtungen – gestrichen. In Artikel 28 des aktuellen Textes wird nun auch die Möglichkeit, eine Berufung gegen Bescheide der Zuwanderungsbehörden im aktuellen Zielland abzuwarten, eingeschränkt. So heißt es: „Diese Verordnung sieht nicht vor, dass ein Rechtsmittel automatisch aufschiebende Wirkung hat.“
Allerdings warten noch Hürden. Einigen EU-Ländern – unter ihnen Frankreich und Spanien – geht die neue Regelung zu weit. Auch könnten die zahlreichen Aufweichungen von Schutzmaßnahmen noch Konflikte mit Höchstgerichten, und insbesondere dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auslösen. Menschenrechtsgruppen warnen bereits vor einer Unvereinbarkeit mit Grundrechten. Abgewiesene Menschen könnten unter anderem in Länder abgeschoben werden, „in denen sie nie waren“, kritisierte Silva Carta von der Organisation Picum.
Nicht zuletzt dürfte es nach wie vor schwierig werden, Partner für Lager in Ländern außerhalb der EU zu finden, wohin abgewiesene Personen gebracht werden sollen, die nicht direkt in ihr Herkunftsland zurückgeschoben werden können. Wie es aus der Koalition der Hardliner heißt, gebe es bereits Pläne, wo derartige Abschiebelager errichtet werden könnten. Konkrete Orte wurden aber nicht genannt. Offen ist auch, welche Anreize diesen Ländern im Gegenzug geboten werden.
Lesen Sie mehr zu diesen Themen: