Das päpstliche Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen wird um ein Verfahren zur Amtsenthebung von Patriarchaloberhäuptern ergänzt. Das vatikanische Presseamt veröffentlichte das entsprechende Dekret an diesem Samstag.

Ostkirchen-Bischöfe tagten in Wien: Dialog über Einheit in der Vielfalt

Inmitten wachsender Säkularisierung und weltweiter Konflikte haben sich die Oberhäupter der katholischen Ostkirchen Europas zu ihrer 26. Jahresversammlung in Wien getroffen. Das …

Mario Galgano – Vatikanstadt

Papst Leo XIV. begründet die Neuregelung der Canones 106 und 126 des Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO) in dem nun veröffentlichten Apostolischen Schreiben „Mutua concordia“ mit dem Schutz der synodalen Harmonie und der Stärkung der inneren Autonomie der katholischen Ostkirchen.

Zum Nachhören – was der Papst beschlossen hat

Das Schreiben ist als ein Motu proprio veröffentlicht worden, das heißt ein päpstliches Erlassschreiben, das auf eigene Initiative des Kirchenoberhaupts verfasst wurde. Es besitzt Gesetzeskraft für die Gesamtkirche oder definierte Teilbereiche und dient häufig der Anpassung des kanonischen Rechts oder der Neuordnung innerkirchlicher Strukturen.

Die neuen Bestimmungen

Nach den neuen Bestimmungen kann die Bischofssynode einer ostkirchlichen Gemeinschaft ihren Patriarchen bei schwerwiegenden Gründen zunächst zum Rücktritt auffordern. Verweigert das Oberhaupt den Rücktritt, führt ein gewählter Interimsvorsitzender eine geheime Abstimmung durch. Erforderlich ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Synodenmitglieder. Dem Patriarchen wird das Recht auf vollständige Verteidigung vor dem Gremium zugesichert. Die Rechtswirksamkeit der Amtsenthebung und die damit verbundene Sedisvakanz treten nach der Erteilung der Zustimmung durch den Bischof von Rom ein. Zudem wird die Handlungsfähigkeit der Synode gestärkt: Säumt der Patriarch die rechtlich vorgesehenen Einberufungen, geht das Recht zur Einberufung gestaffelt auf die ordnungsgemäß geweihten, dienstältesten Bischöfe über.

Der Papst verweist in dem Dokument darauf, dass der Schritt im Einklang mit der ekklesiologischen Tradition der ostkirchlichen Synodalität steht und Anregungen zahlreicher Bischöfe der Ostkirchen aufgreift. Zudem soll die Maßnahme die ökumenischen Beziehungen zu den orthodoxen Kirchen berücksichtigen, deren Rechts- und Praxisverständnis eine stärkere Gewichtung der kollegialen Führung aufweist. Die Befugnis des Bischofs von Rom, den Synodenbeschlüssen zuzustimmen, wird als Garant gegen unsachgemäße innere oder äußere Einflussnahmen ausgewiesen.

(vatican news)