Sony argumentierte vor einem Gericht, digitale Spiele seien kein Eigentum. Man kaufe lediglich das Recht darauf, sie zu benutzen.
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Sony erklärt in einer ersten schriftlichen Stellungnahme an das Gericht, dass die derzeitigen Hinweise zu Käufen in ihrem Online-Store eindeutig seien. Damit „vernünftige Verbraucher nicht zu der irrtümlichen Annahme verleitet würden“, sie seien tatsächlich Eigentümer digitaler Spiele, für deren Nutzung sie bezahlen. Das ist natürlich ein erheblicher Unterschied zum Eigentum der Spiele, für die man ja trotzdem den vollen Preis bezahlen muss. Damit macht sich der Hersteller mal wieder „beliebt“, nachdem man im Vormonat bekannt gab, künftig keine Games mehr auf Blu-ray Medien verkaufen zu wollen. Auf dem Kölner Messe Gamescom gab es deswegen jede Menge Gegenwind aus den Reihen der Gaming Community.
Digitale Spiele: Kein Eigentum bei vollem Preis?
Am 21. August brachten die Anwälte von Sony ihr Argument in einer Schriftsatz beim Bezirksgericht des nördlichen Bezirks von Kalifornien vor. Im Dokument reagiert das Unternehmen auf eine Sammelklage diverser Gamer, die sie vor zwei Monaten eingereicht haben. Wir haben darüber berichtet.
Im Juni hatte eine Gruppe von Spielern (und deren Anwälten) geltend gemacht, dass die Angaben von Sony in seinem digitalen Store nicht ausreichen, um einem kalifornischen Gesetz aus dem Jahr 2025 zu entsprechen. Dieses verpflichtet Unternehmen dazu, den Verbrauchern klar zu machen, dass die Bezahlung eines herunterladbaren Spiels dem Käufer keinen dauerhaften Zugriff gewährt, den man mit dem Eigentum gleichsetzen würde. Das Gesetz verlangt einen „klaren und auffälligen“ Hinweis, der „in einfacher Sprache darlegt, dass der ‚Kauf‘ oder ‚Erwerb‘ des digitalen Produkts eine Lizenz darstellt“.
If buying isn’t owning, piracy isn’t stealing!
Der Hinweis von Sony im Playstation Store ist den Klägern bei weitem nicht sichtbar und eindeutig genug. Im Online-Shop gibt es lediglich einen Hinweis im Kleingedruckten. Demnach unterliegt der Einkauf den Nutzungsbedingungen für PlayStation und der Software-Lizenzvereinbarung (SPLA) von Sony. Das Unternehmen verlinkte beides, damit die Verbraucher vor der Bezahlung weitere Informationen einsehen können. Doch mal ehrlich: Wer folgt bitteschön vor dem Kauf allen angebotenen Links? Nach Ansicht der Kläger sei die Kennzeichnung schlichtweg nicht ausreichend. Sony habe dementsprechend gegen das kalifornische Gesetz verstoßen.
Das Unternehmen antwortete, man habe die Konsumenten auf die Unterscheidung zwischen einer bezahlten Nutzung und einem Kauf hingewiesen. Im Kleingedruckten steht online: „Sie dürfen ein Produkt auf die in der Lizenz beschriebenen Weisen nutzen, sind jedoch nicht Eigentümer des Produkts“. Und auch: „Die Software wird Ihnen lizenziert, nicht verkauft.“. Das Problem ist aber, dass man diese Aussagen erst nach Hunderten von Wörtern in endlos scheinenden Dokumenten verborgen hat. Ob jetzt absichtlich oder zufällig, sei mal dahingestellt.
Sony versucht Sammelklage abzuwenden
Interessant ist aber, das Ziel der Anwälte ist gar nicht, die Argumente der klagenden Spieler zu widerlegen. Ihnen geht es darum, den zuständigen Richter dazu zu bewegen, den gesamten Rechtsstreit einem Schiedsverfahren zu unterziehen. Das wäre für sie vorteilhaft, weil es das Risiko von Geschworenenurteilen beseitigt und auch keine Sammelklage mehr möglich wäre. Die Klage würde sich dann jeweils auf einen einzelnen Kläger beschränken.
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