Die Kündigung der Vereinbarung habe nicht zwingend den Verlust von Plätzen zur Folge, wurde betont. Ein privater Träger, der über eine aufrechte Betriebsbewilligung verfüge, könne auch ohne Förderungen den Kindergarten betreiben, hieß es. Die Stadt geht seit 2023 rigoroser gegen mögliche widmungswidrige Verwendungen von Fördermitteln vor. Anlass für die „Aktion scharf“ waren Berichte über Unregelmäßigkeiten bei einem inzwischen geschlossenen größeren privaten Anbieter gewesen.