Linz – Aufgrund der 13-stündigen Verspätung eines Ryanair-Fliegers im Sommer 2024, buchte sich die Passagierin einen Alternativflug. Laut dem ORF Oberösterreich entstanden durch die Umstände Kosten in der Höhe von 890 Euro. Weil Ryanair die Forderungen, trotz mehrmaliger Aufforderungen, nicht beglich, wurden rechtliche Schritte eingeleitet.
Weil es sich bei Ryanair um eine irische Firma handelt, sei es schwierig, Konsequenzen zu setzen. Deshalb versuchte ein Gerichtsvollzieher am Flughafen in Linz den Betrag direkt vom Piloten der Maschine einzutreiben. Dieser hatte jedoch kein Bargeld bei sich, weswegen der Exekutor ein „Kuckuck-Pickerl“ an der Maschine anbrachte.
Das Pickerl ist eine Pfändungsmarke, also eine Markierung der gerichtlichen Pfändung. In der Praxis bedeutet das, dass Ryanair nicht über das Flugzeug verfügen kann. Es darf also nicht verkauft werden. Jedoch kann es den Flugbetrieb normal fortführen.
Laut dem Anwalt der Betroffenen hat Ryanair auf die Pfändung ebenfalls nicht reagiert. Würde der geforderte Betrag nicht bald beglichen werden, könnte das Flugzeug versteigert werden. (TT.com)