Vizerektorin Edda Polz habe bei der Gleichbehandlungskommission Beschwerde wegen geschlechtlicher und weltanschaulicher Diskriminierung erhoben, teilte ihr Rechtsanwalt Dominik Konlechner am Mittwoch mit.

Sie war selbst Bewerberin um die Leitung der Hochschule und vom Hochschulrat im Auswahlverfahren als Bestgereihte eingestuft worden. Zum Rektor bestellt wurde allerdings Bernd Langensteiner. Der Oberösterreicher hat die Leitung der PH NÖ mit 1. August übernommen.

Polz kritisiert „parteipolitische Besetzung“

Polz spricht von einer „parteipolitischen Besetzung“ durch Bildungsminister Christoph Wiederkehr. Dieser sei bei seiner Entscheidung der Personalvertretung und nicht dem Hochschulrat gefolgt. „Wissenschaftliche Qualifikation und langjährige Führungsarbeit in der tertiären Bildung sowie mein Einsatz an der PH NÖ sind offenbar egal“, kritisierte Polz in einer Aussendung.

PH NÖ Pädagogische Hochschule

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Die Pädagogische Hochschule in Baden kommt nicht zur Ruhe

Der Dienststellenausschuss hatte sich im Auswahlverfahren für Langensteiner ausgesprochen. Laut Hochschulgesetz führt der Hochschulrat das Auswahlverfahren durch und legt dem zuständigen Minister ein begründetes Gutachten vor. Darin müssen die Bewerberinnen und Bewerber nach ihrer Eignung beurteilt werden. Die endgültige Bestellung erfolgt durch den Minister.

Aus dem Bildungsministerium hieß es laut einem Bericht des „Falter“, alle drei Personen in der engeren Auswahl seien grundsätzlich fachlich geeignet gewesen. Bei Gesprächen im Ministerium habe sich Langensteiner im Vergleich als jener Bewerber mit den besten Führungsqualitäten erwiesen, „um eine komplexe Konfliktsituation aufzulösen“.

Gleichbehandlungskommission soll Entscheidung prüfen

Polz macht sowohl eine Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts als auch aufgrund der Weltanschauung geltend. Ihr Anwalt erwartet sich von der Gleichbehandlungskommission eine sachliche Beurteilung der Personalentscheidung.

Bernd Langensteiner / Rektor / Padägogische Hochschule NÖ

Bernd Langensteiner

Bernd Langensteiner

Die Bundes-Gleichbehandlungskommission kann bei behaupteten Diskriminierungen im Bundesdienst prüfen, ob das Gleichbehandlungsgebot verletzt wurde. Das Verfahren ist nicht öffentlich. Die Kommission erstellt ein Gutachten. Schadenersatzansprüche müssten unabhängig davon vor Gericht geltend gemacht werden.

Langensteiner war vor seiner Bestellung unter anderem Abteilungsleiter der Bildungsregion Wels-Grieskirchen-Eferding in der Bildungsdirektion Oberösterreich. Zuvor leitete er das BG/BRG im oberösterreichischen Enns und war an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen in der Lehre tätig. Die Bestellung des neuen Rektors war Ende Juni bekanntgegeben worden – mehr dazu in Langensteiner wird neuer Rektor an PH in Baden (noe.ORF.at; 25.6.2026).

Unruhige Monate an der Hochschule

Der Führungswechsel erfolgte nach monatelangen Auseinandersetzungen um den früheren Rektor Erwin Rauscher. Das Bildungsministerium hatte den langjährigen Leiter der PH NÖ im Oktober 2025 vorzeitig abberufen.

Begründet wurde das mit sogenannten „Dummy“-Lehrveranstaltungen, die im Verwaltungssystem angelegt worden waren. Mitarbeitende sollen darüber für andere Tätigkeiten entlohnt worden sein – mehr dazu in Rektor wegen fingierter Lehrkurse abberufen (noe.ORF.at; 2.10.2025).

PH NÖ Erwin Rauscher

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Erwin Rauscher

Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Rauscher wurden Ende 2025 eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt sah keine strafrechtlich relevanten Malversationen – mehr dazu in Ermittlungen gegen abberufenen Rektor eingestellt (noe.ORF.at; 9.1.2026).

Klage gegen Republik

Rauscher klagte außerdem die Republik wegen der aus seiner Sicht rechtswidrigen Abberufung. Ende August wurde ein Vergleich mit dem Bildungsministerium rechtswirksam. Anstelle der Abberufung wird sein Sonderdienstverhältnis mit der Republik nun mit 30. September 2026 einvernehmlich aufgelöst.

Das Ministerium hält nach eigenen Angaben dennoch am Vorwurf einer Dienstpflichtverletzung fest – mehr dazu in Vorwürfe gegen Rektor: Vergleich rechtswirksam (noe.ORF.at; 28.8.2026).