Denn mittlerweile gibt es kaum mehr Geräte ohne Internetanschluss. So hat zum Beispiel das Unternehmen SW Automatisierung aus Golling (Tennengau) in seinen Drahtkonfektionierungsmaschinen seit Jahren einen Netzwerkanschluss verbaut. Kunden können ihre Geräte so überwachen und steuern, aber auch der Hersteller kann die Maschinen von Golling aus weltweit warten.
Deshalb sei die neue EU-Richtlinie, der Cyber Resilience Act, auch für das Gollinger Unternehmern ein großes Thema, sagt dessen Softwareentwicklungsleiter Stefan Neureiter: „Wir wollen ja selbst auch nicht, dass wir Maschinen beim Kunden stehen haben, die dort irgendeinen Blödsinn macht, geschweige denn, die dort beim Kunden Datenleck verursacht. Und insofern beschäftigen wir uns natürlich mit dem Thema.“
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Die Drahtkonfektionierungsmaschine des Gollinger Herstellers ist natürlich auch internetfähig

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So kann das Gerät einfach bedient, aber auch aus der Ferne gewartet werden
Geräte sollen sicherer werden, regelmäßige Updates
Auch auf dem Endkundenmarkt gibt es zahlreiche weitere Bespiele für internetfähige Geräte – von der Waschmaschine über den Geschirrspüler bis hin zur Smartwatch für Kindern, die Eltern per GPS den Standort anzeigt. All diese Geräte müssen künftig strenge Anforderungen erfüllen, um vor Angriffen im Internet geschützt werden.
„Die Idee ist, dass man Produkte von vornherein schon bei der Herstellung sicher macht, dass sie nicht gehackt werden können, dass Updates gemacht werden, dass einfach Lücken, die vielleicht später kommen, geschlossen werden können“, erklärt Simon Kranzer, Digitalisierungsexperte der Fachhochschule Salzburg. Es gehe aber auch darum, „dass man sich Gedanken darüber macht: Wie werden Daten dort behandelt?“
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Cyberangriffe treffen mindestens ein Drittel aller Firmen
Denn die Gefahr vor Cyberangriffen ist real: Mindestens ein Drittel der Unternehmen wurde schon einmal angegriffen, sagen Experten – darunter auch die Gollinger Firma, „wo eine Schwachstelle in unserem IT-System, die nicht erkannt wurde, tatsächlich zu einem Cyberangriff geführt hat“, schildert Geschäftsführer Felix Grünwald. „Wir sind Gott sei Dank mit einem blauen Auge davon gekommen, aber die Gefahr ist da. Sowohl, dass Systeme lahmgelegt werden, als auch, dass Daten abgezogen werden oder missbräuchlich verwendet werden.“
Wenn dieser Cyberangriff nicht gut ausgegangen wäre, hätte das für seine Firma schwerwiegende Folgen haben können, ergänzt Grünwald: „bis hin zu möglichen Lösegeldforderungen und möglicherweise vielleicht sogar der Insolvenz.“
Sicherheitslücken sind innerhalb von 24 Stunden zu melden
Im ersten Schritt der neuen EU-Richtlinie müssen ab 11. September Sicherheitslücken in Systemen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden. Somit soll vom Nutzer bis zum Hersteller jeder in der Lieferkette rasch reagieren können. Diese Regelung bedeute vor allem für kleine Unternehmen wie die Gollinger Firma mit 45 Mitarbeitern viel Vorbereitung und Bürokratie, so Softwareentwicklungsleiter Neureiter: „Ja, das ist momentan schon viel Arbeit. Ich sage einmal so circa 20 Prozent im Softwareentwickler-Team. Das ist eine grobe Größenordnung – und wird auch sicher noch bis Jahresende so bleiben.“
Für die volle Umsetzung der Richtlinie bleibt bis Ende 2027 Zeit. Dann dürfen in der EU nur noch Produkte in Umlauf gebracht werden, die den Standard erfüllen. Sonst drohen Geldbußen in bis zu zweistelliger Millionenhöhe.