In Mecklenburg-Vorpommern soll eine 27-Jährige bereits Anfang August von einem abgelehnten Asylbewerber vergewaltigt worden sein. Vier Wochen später geben die Ermittlungsbehörden Details bekannt.

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In der Kleinstadt Friedland im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte soll sich eine Vergewaltigung ereignet haben. Wie der „Nordkurier“ und der NDR berichteten, wurde eine 27-jährige Frau am 9. August Opfer eines sexuellen Übergriffs.

Obwohl die Polizei bereits einen Tag später einen Tatverdächtigen – einen abgelehnten Asylbewerber aus Benin – festgenommen hat, wurde die Öffentlichkeit vorerst nicht informiert. Fast vier Wochen nach der mutmaßlichen Vergewaltigung machen die Ermittlungsbehörden nun auf Nachfrage des „Nordkuriers“ Angaben.

Nach ersten Erkenntnissen sei die Deutsche von dem 24-Jährigen an besagtem Sonntagnachmittag gegen 14.30 Uhr mitten in der Stadt von der Straße in ein Gebüsch gezogen und dort vergewaltigt worden. Da eine detaillierte Täterbeschreibung vorlag, hätten sich schnell Hinweise auf einen konkreten Verdächtigen ergeben.

Um den Fahndungserfolg und eine bevorstehende Festnahme nicht zu gefährden, hätten die Ermittlungsbehörden zunächst von einem öffentlichen Zeugenaufruf abgesehen, hieß es auf „Nordkurier“-Nachfrage. Durch Ermittlungen, Befragungen und Spurenauswertungen der Kriminalpolizei hat sich demnach der Tatverdacht gegen den beninischen Staatsangehörigen schnell erhärtet. Bereits am darauffolgenden Abend entdeckte ihn die Polizei erneut in Friedland und nahm ihn fest. Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, gehen die Ermittler davon aus, dass der 24-Jährige nicht annahm, dass man ihm auf die Spur kommen würde.

Der Verdächtige soll sich laut dem „Nordkurier“ zuvor im Landkreis Vorpommern-Greifswald aufgehalten haben, aber zuletzt mehrfach in Friedland und an der dortigen Gemeinschaftsunterkunft gesehen worden sein, obwohl er dort nicht gewohnt hat. Warum er das tat, ist noch unklar und laut Polizei Bestandteil der weiteren Ermittlungen.

Die Zeitung berichtet zudem, dass der Asylantrag des Verdächtigen abgelehnt wurde, er dagegen jedoch geklagt hat. Aufgrund des noch laufenden Widerspruchsverfahrens darf er sich somit weiter offiziell in Deutschland aufhalten. Weitere Angaben zum genauen Tathergang macht die Polizei derzeit nicht – und verweist auf den Opferschutz.

Hinweis: In einer früheren Version des Artikels hieß es, es gehe um einen Fall in der niedersächsischen Gemeinde Friedland. Die Tat ereignete sich aber in der gleichnamigen Kleinstadt in Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben den Fehler korrigiert.

saha