Die katholische EU-Bischofskommission COMECE hat sich gegen eine mögliche Löschung von Einträgen aus kirchlichen Taufregistern ausgesprochen.
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In einem am Wochenende veröffentlichten COMECE-Positionspapier zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof argumentiert sie, dass Taufregister keine Mitgliederlisten, sondern dauerhafte Aufzeichnungen über kirchliche Sakramente seien. Eine Löschung könne daher die kirchliche Autonomie und Religionsfreiheit beeinträchtigen.
Forderung nach Löschen aus Taufregister
Hintergrund des Verfahrens ist ein Rechtsstreit in Belgien. Die Diözese Gent wehrt sich gegen die Forderung eines Getauften, seine personenbezogenen Daten aus dem Taufregister löschen zu lassen. Der Fall betrifft damit die Grundsatzfrage, wie weit die Rechte auf Datenschutz und Löschung nach der EU-Datenschutzgrundverordnung reichen, wenn sie mit der Religionsfreiheit und dem kirchlichen Selbstverständnis kollidieren.
Klarstellung des Vatikans vom April 2025
Die Position der Bischofskommission knüpft an eine Klarstellung des Vatikans vom April 2025 an. Das Dikasterium für die Gesetzestexte hatte damals festgehalten, dass Taufeinträge auch nach einem Kirchenaustritt grundsätzlich weder geändert noch gelöscht werden dürfen. Das Taufregister dokumentiere eine historische kirchliche Tatsache und sei keine Mitgliederliste. Ein Austritt hindere Betroffene nicht daran, sich von der Kirche zu distanzieren, ändere aber nichts am historischen Eintrag über die empfangene Taufe.
Taufe einmaliges und dauerhaftes Sakrament
Die Vertretung der EU-Bischöfe betont, dass die katholische Kirche die Taufe als einmaliges und dauerhaftes Sakrament versteht. Das Register dokumentiere daher einen kirchenrechtlich relevanten Vorgang und nicht die aktuelle religiöse Aktivität einer Person. In mehreren europäischen Ländern werde dem Wunsch Ausgetretener bereits durch einen entsprechenden Vermerk Rechnung getragen, wonach sie nicht mehr als Katholiken identifiziert werden wollen.
Auch Rechte Dritter spielen eine Rolle
Eine vollständige Löschung könne nach Ansicht von COMECE auch die Rechte Dritter beeinträchtigen. In den Registern finden sich neben den Daten der Getauften etwa Angaben zu Eltern, Taufpaten und dem Geistlichen, der die Taufe vorgenommen hat. Die Einträge seien zudem für kirchenrechtliche Fragen relevant, etwa bei Eheschließungen oder der Zulassung zu bestimmten kirchlichen Ämtern und Ordensberufen. Die Kommission verweist außerdem auf eine Bedeutung der Register außerhalb der Kirche. In mehreren europäischen Staaten würden Taufdokumente als Beweismittel etwa bei Fragen zu Geburt, Abstammung, Staatsbürgerschaft, Erbschaften oder Pensionen herangezogen. Historische Taufbücher seien zudem wichtige Quellen für die Familienforschung.
Der Generalanwalt des EuGH soll seine Schlussanträge in dem Verfahren am 1. Oktober vorlegen. Ein Urteil des Gerichtshofs wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.
(pm/kna – pr)