Analyse
Facebook, Insta und Co.

Aktualisiert am 06.09.2026, 23:46 Uhr

Egal ob Facebook, Whatsapp oder Instagram: Meta muss seine sozialen Netzwerke aus Jugendschutzgründen spürbar verändern.
© picture alliance/NurPhoto/Jakub Porzycki

Das gab es noch nie: Mittels Klage haben US-Bundesstaaten Meta dazu gezwungen, seine sozialen Netzwerke zum Schutz von Kindern und Jugendlichen spürbar zu verändern. Was das bringt und warum Eltern dennoch in der Verantwortung bleiben.

Dieser Text enthält eine Einordnung aktueller Ereignisse, in die neben Daten und Fakten auch die Einschätzungen von Dominik Bardow sowie ggf. von Expertinnen oder Experten einfließen. Informiere dich über die verschiedenen journalistischen Textarten.

Der Prozess erregte Aufsehen: 29 US-Bundesstaaten verklagten in Kalifornien den Konzern Meta. Sie warfen dem Betreiber von Instagram, Facebook und WhatsApp ein süchtig machendes Design seiner Plattformen, Täuschung über diese Risiken sowie Verstöße gegen Kinderschutzgesetze vor. Ende August akzeptierte Meta einen historischen Vergleich, um ein drohendes Urteil abzuwenden.

Wichtiger als die Rekordsumme von 16,7 Milliarden Dollar, die der Tech-Riese den Staaten zahlt, dürften Änderungen sein, die er zusagte. Sie könnten eine neue Ära des Jugendschutzes einläuten. Digitalrechtsexperte Matthias C. Kettemann erklärt, wie es dazu kam, was Meta und andere Firmen nun ändern müssen, ob das Jugendliche tatsächlich schützt und was Eltern dennoch beachten müssen.

Gerichte und Whistleblower schreiten ein, wo die Politik versagt

„Dass jetzt Gerichte zunehmend regulieren, wo es Politik nicht hinbekommt, ist spektakulär“, sagt er im Gespräch mit unserer Redaktion angesichts einiger US-Verfahren gegen Google, Apple oder Amazon. „In Amerika ist der Kongress seit Jahren blockiert, er bekommt keine gute Digitalpolitik zustande.“ Das mache Gerichte heute zum wichtigsten Ort für Regulierung.

Die Verfahren gegen Social-Media-Unternehmen beruhen dabei zunehmend auf internen Beweisen. Whistleblower sagen aus, wie ein Ex-Mitarbeiter im Meta-Verfahren: Psychische Schäden bei Teenagern durch süchtig machende Algorithmen, etwa Depressionen, Angstzustände oder gestörte Körperbilder, seien intern bekannt gewesen, verharmlost, vertuscht und kaum angegangen worden.

Der Tabak-Moment: Es geht nun ums Geschäftsmodell sozialer Medien

Nicht nur Kettemann erinnert die Prozesswelle an Verfahren gegen Tabak-Konzerne in den 1990ern. Nur sind Social-Media-Firmen rechtlich oft nicht verantwortlich für Inhalte, die sie nur moderieren. Die Kläger im Meta-Verfahren gingen dabei geschickt vor, sagt Kettemann: „Sie sagten: Es geht uns nicht um Inhalte, sondern um die Art, wie sie dargeboten werden, um das Produkt als solches.“ Denn Kern des Geschäftsmodells sind die Algorithmen, nicht Inhalte oder Werbung.

Dass zusammen mit den Bundesstaaten Privatpersonen klagten, die Opfer der Algorithmen geworden sind, war für Kettemann „ein perfekter Sturm“. Das habe der mächtige Meta-Chef Mark Zuckerberg schließlich erkennen müssen. „Er ist deshalb auf den Vergleich eingegangen. Es war eine unternehmerische Entscheidung.“ Meta selbst betonte, dies sei kein Schuldeingeständnis, nur ein Schritt, neue Industriestandards zu setzen.

Kein endloses Scrollen, keine Schönheitsfilter mehr

Die Firma kündigte Maßnahmen wie strikte Zeitlimits und Alterskontrollen an, will Sucht fördernde Mechaniken wie endloses Scrollen, Like-Zahlen und Schönheitsfilter für Minderjährige abschaffen. Die neuen Standards gelten aber vorerst nur in den USA, treten dort schrittweise ab Herbst in Kraft. Konkurrenten wie TikTok und YouTube forderte Meta auf, vergleichbare Schritte zu gehen.

Diese Maßnahmen sind aus Kettemanns Sicht die eigentlichen Errungenschaften des Verfahrens, nicht die Strafzahlung von fast 17 Milliarden Dollar. Denn die entspricht nur 8,3 Prozent des Jahresumsatzes. „Dieser Betrag tut Meta überhaupt nicht weh.“ Unterm Strich zähle das Signal: Regulierung ist möglich. „Plötzlich geht es doch.“

Der Vergleich erlege Meta durchwegs Dinge auf, die europäische Experten und Regierungen seit Jahren fordern. „Der Digital Services Act war eine gewaltige Vorleistung, die eventuell inspiriert hat“, so Kettemann über das Gesetz der Europäischen Union (EU), das Online-Plattformen seit 2023 strenge Regeln vorschreibt. Wobei der Experte auch sagt: „Um Donald Trump nicht zu verärgern, hat die EU-Kommission Verfahren gegen amerikanische Tech-Konzerne zurückhaltend vorangetrieben.“ Nun könne der US-Präsident nichts dagegen sagen, weil die Regulierung von US-Gerichten komme. „Mich überrascht nur, dass er nichts gegen diese Verfahren unternommen hat.“ Viele Tech-Riesen gehören zu seinen Spendern, einige der klagenden Staaten waren republikanisch. Vielleicht habe er die Zeichen der Zeit erkannt.

Experte: „Junge Amerikaner werden deutlich anderes Angebot vorfinden“

Die stehen zunehmend auf Beschränkung von Social Media, vor allem mit dem Ziel, Minderjährige zu schützen. „Bei Kindern und Jugendlichen tut man sich leichter einzuschreiten“, sagt Kettemann. Also muss Meta bei der leicht zu umgehenden Altersprüfung nachrüsten. „Verlässliche Kontrolle ist nun verpflichtend.“

Der Gerichtsvergleich gibt eine Frist von einem Jahr, um ein funktionierendes System zu etablieren. „Die verlässlichste Form wäre Identifizierung mit einer nationalen ID“, sagt Kettemann. Allerdings würde eine pAusweisprüfung Firmen noch mehr Nutzerdaten verraten. Es gebe längst externe Dienste, die das Alter unabhängig prüfen und Plattformen anonymisiert mitteilen können, ob jemand volljährig ist.

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Egal, wie die Änderungen umgesetzt werden: Junge US-Amerikaner werden „in den nächsten Wochen und Monaten ein deutlich anderes Social-Media-Angebot vorfinden“, glaubt Kettemann. Ob das dann auch die gewünschten sozialen und psychologischen Effekte bringt, müssen Studien im Nachgang zeigen.

Doch damit sind die Eltern nicht aus der Verantwortung, auch hierzulande. Über das Sorgerecht dürfen sie die Social-Media-Nutzung ihrer Kinder bis zur Volljährigkeit verbieten oder einschränken. Dazu gehören längst Einstellungen für Zeitlimits, oder die Gestaltung ihrer Feeds, die festlegen, was Kinder wann sehen und ob dies chronologisch oder von Algorithmen sortiert wird. Die USA ziehen da nur nach.

„Nur je älter die Kinder werden, desto wichtiger werden ihre kommunikativen Grundrechte“, gibt Kettemann zu bedenken. Ein vollständiges Social-Media-Verbot würde stark an Kinderrechten rütteln. Auch müsse Medienbildung stärker bei Erwachsenen ansetzen. „Wir reden viel über Jugendliche. Wie viele Eltern wissen denn, dass sie den algorithmischen Feed ihrer Kinder umstellen können?“ Offenbar zu wenige. Viele beschäftigen sich auch zu wenig damit, was ihre Kinder online machen.

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Vorgeschmack auf Klagen gegen KI-Firmen?

Doch ist es für viele Eltern schwer, ihren Kindern Vorgaben zu machen, die andere Gleichaltrige nicht befolgen müssen. Eine Regulierung könnte da helfen, aber sie müsste für alle Plattformen gelten. „Es ist nicht sinnvoll, bei Instagram nur zwei Stunden zu verbringen, aber dafür den Rest der Nacht auf TikTok.“ Kettemann glaubt, dass die Kurzvideo-Plattform nachziehen und ähnliche Regeln wie Meta etablieren wird.

Aus Sicht des Experten könnte die Klagewelle gegen Social Media auch Vorgeschmack auf künftige KI-Verfahren sein. „Die Beweise für negative KI-Folgen könnten in fünf oder zehn Jahren so erdrückend sein, dass sich auch diese Unternehmen nicht mehr herausreden können.“ Generell habe sich die Haltung zu neuen Technologien gedreht. Auch viele junge Menschen befürworten in Umfragen längst Verbote. Die Frage ist, wer sie umsetzt: die Politik, Gerichte – oder Eltern alleine?

Über den GesprächspartnerProf. Dr. Matthias C. Kettemann ist Professor für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts an der Universität Innsbruck. Zusätzlich leitet er Forschungsbereiche am Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft (HIIG) in Berlin und forscht am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) zu Regeln und Machtstrukturen in digitalen Kommunikationsräumen. Kettemann besitzt einen Masterabschluss der Harvard Law School. Seine persönliche Expertise umfasst vor allem Internet-, Plattform-, Medien- und internationales Recht.Verwendete Quellen