Bei dem Dokument handle es sich um das durch den Träger neuewege eingereichte Konzept, teilte eine Sprecherin der Magistratsabteilung (MA) 11 mit. Begleitend dazu seien die ebenfalls online abrufbaren Unterlagen zu Trauma- und Sexualpädagogik sowie zu Gewaltprävention damals zur Bewilligung abgegeben worden.
Konzept schon durch Medien gegangen
Eine marginal adaptierte Version des eingereichten Konzepts mit Datierung von Juli und 17 Seiten war diesen Sommer durch die APA publik geworden. Expertinnen und Experten hatten im Zuge dessen eine Offenlegung und vollständige Transparenz gefordert.
Vonseiten der zuständigen Stadträtin Bettina Emmerling (NEOS) war vor mehr als zwei Wochen in „Wien heute“ betont worden, bei der Unterlage handle es sich um „ein Konzeptpapier aus dem Frühling“. Es sei „nicht nachvollziehbar“, auf welches Dokument sich die öffentliche Kritik bezogen habe, hatte es Anfang August gegenüber dem „Falter“ geheißen. Zuvor war die Rede davon gewesen, dass man davon ausgehe, dass es sich lediglich „um Handouts des Trägers“ handle.
„Innovativer pädagogischer Ansatz“
Aus Sicht der Stadt verfolgt die WG „einen innovativen pädagogischen Ansatz“, wie es am Montag in einer Aussendung hieß. Im Fokus des Projekts stünden stets die Unterbrechung gefährdender Verhaltensweisen, eine sozialpädagogische Analyse samt psychologischer und psychiatrischer Abklärung und die Entwicklung individuell angepasster, weiterführender und möglichst nicht freiheitsbeschränkender pädagogischer Maßnahmen.
Solche kämen nur als „Ultima Ratio“ in Betracht. „Ziel ist es, die Bevölkerung vor jugendlichen Intensivtäterinnen und Intensivtätern zu schützen und Gewaltspiralen zu durchbrechen“, sagte Emmerling. Gleichzeitig solle durch die Diagnostik eine Grundlage zur Entwicklung eines individuellen Betreuungskonzepts geschaffen werden.
Die Wiener Vizebürgermeisterin forderte zudem am Montag erneut „eine bundesgesetzliche Grundlage“ vom Justizministerium zur Schaffung von Einrichtungen nach Vorbild der „Auszeit-WG“.
Kontrolle und Monitoring
Ihr Büro verwies auf „umfassende Kontrolle“ der Einrichtung durch die Kinder- und Jugendanwaltschaft samt Monitoring „hinsichtlich der Einhaltung kinderrechtlicher Standards“ sowie deren Rolle als niederschwellige, unabhängige und externe Beschwerdestelle. Zudem überprüfe die Aufsicht der MA 11 die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie der einschlägigen fachlichen Standards. Das Projekt werde von der Forschungsstelle der Kinder- und Jugendhilfe wissenschaftlich begleitet und evaluiert.
Erste derartige Einrichtung österreichweit
Bei dem Haus mit Nebengebäude am Wiener Stadtrand in Simmering handelt es sich österreichweit um die erste derartige Einrichtung. Rechtliche Basis der Einrichtung mit zwei Plätzen und Kosten von fast einer Million Euro pro Jahr bildet das aus dem Gesundheitsbereich stammende Heimaufenthaltsgesetz. Die „Auszeit-WG“ ging vor fast zwei Monaten in Betrieb.
Deutliche Kritik von Fachverbänden
Kritik an dem Konzept hatten der forensische Kinder- und Jugendpsychiater Patrick Frottier und der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit (OBDS) geäußert. Der Mediziner sprach von „gravierenden fachlichen Mängeln“. „Sozialarbeiterische Fachkräfte müssen sich gut überlegen, ob sie das im Rahmen ihrer professionellen Autonomie mittragen können“, hieß es von OBDS-Geschäftsführerin Julia Pollak.
Neben Frottier und OBDS äußerten auch die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (ÖGKJP), die Volksanwaltschaft und der Verfassungsjurist Heinz Mayer Bedenken. Anfang des Jahres hatten bereits das Vertretungsnetz, der Dachverband Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (DÖJ) und der Verein FICE Austria Kritik geäußert.