
Oberlandesgericht Linz bestätigte erstinstanzliches Urteil
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Es bleibt bei 17 Jahren Haft wegen Mordversuchs für einen Mann, der im Jänner des Vorjahres in Linz mit einer Faustfeuerwaffe durch ein geöffnetes Autofenster auf den 38-jährigen Lenker geschossen hat. Der Angeklagte, aber auch die Staatsanwaltschaft, hatten gegen die Strafhöhe des erstinstanzlichen Urteils des Landesgerichts Linz berufen. Das Oberlandesgericht (OLG) hat das Strafausmaß am Mittwoch bestätigt.
Das Geschworenengericht hatte in seinem Urteil mildernd bewertet, dass es beim Versuch geblieben war, erschwerend sah es jedoch zwei einschlägige Vorstrafen in der Schweiz sowie den Gebrauch einer Waffe an. Für die Anklagebehörde waren die 17 Jahre Haft daher nicht ausreichend.