Das Landesgericht Wels sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Februar auf der Welser Autobahn (A25) mit hohem Tempo direkt auf einen Bauarbeiter zugefahren war. Der Mann konnte laut Anklage nur noch zur Seite springen. Die Geschworenen folgten damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die von versuchtem Mord ausgegangen war.
Die Strafe blieb unter dem gesetzlichen Mindestmaß. Das Gericht begründete das damit, dass die mildernden Umstände die erschwerenden überwogen hätten.
Mit bis zu 150 km/h in Baustelle gefahren
Laut Anklage war der Deutsche am Abend des 9. Februar trotz Sperre in eine Baustelle auf der A25 eingefahren. Die Autobahn war wegen Markierungsarbeiten gesperrt, vor der Baustelle hatte sich ein Stau gebildet. Der Mann soll sich zwischen wartenden Autos und am Pannenstreifen vorbeigedrängt haben. Danach sei er trotz Straßensperre und LED-Warnern in den Baustellenbereich gefahren.
Dort soll der Angeklagte mit rund 150 km/h direkt auf einen Bauarbeiter zugefahren sein. Der Arbeiter kämpfte laut Gericht bis zuletzt mit psychischen Folgen des Vorfalls.
Danach folgte laut Staatsanwaltschaft eine rund 160 Kilometer lange Verfolgungsjagd mit der Polizei. Der Angeklagte soll dabei mit bis zu 240 km/h gefahren sein und mehrfach versucht haben, Polizeiautos zu rammen. Gestoppt werden konnte er erst, als sein Fahrzeug nur noch auf der Felge unterwegs war.
Verteidigung bestritt Tötungsvorsatz
Der Angeklagte bekannte sich im Prozess nur teilweise schuldig. Den Vorwurf des versuchten Mordes wies er zurück. Er habe den Bauarbeiter nicht gesehen.
Auch sein Verteidiger rechnete zwar mit einer Verurteilung, bestritt aber einen Tötungsvorsatz. „Es gibt gewisse Delikte, die lassen sich nicht wegdiskutieren“, sagte der Anwalt in seinem Schlussplädoyer. Gleichzeitig zeigte er sich überzeugt, dass sein Mandant niemanden habe töten wollen.
Psychiaterin sah keine Erkrankung
Der Angeklagte hatte als Motiv „finanziellen Stress“ genannt. Seine Schwester sprach hingegen von möglichen Wahnvorstellungen und Halluzinationen.
Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner erklärte vor Gericht jedoch, beim Angeklagten liege keine psychische oder geistige Erkrankung vor. Er folge aber sehr zwanghaft inneren Regeln. Dazu gehöre etwa, die Eltern stolz machen zu müssen und der Ehefrau einen bestimmten Lebensstandard zu bieten. Gleichzeitig lehne er es aus religiösen Gründen ab, Kredite aufzunehmen. Dadurch habe sich seine finanzielle Situation verschärft.