36-jähriger Grazer erbeutete in erster Linie Kleinbeträge. Wegen seiner Vorgeschichte kann ihn das trotzdem teuer zu stehen kommen.
Kein Beruf, kein Vermögen, kein fester Wohnsitz, aber Sorgepflichten für drei Kinder. Das umreißt die Lebensumstände des 36 Jahre alten Grazers, der am Straflandesgericht Graz Richter Hanspeter Draxler vorgeführt wird. Auf die Frage nach seinen Vorstrafen sagt er: „Boah, zirka mehr als 15.“ Das ist großzügig geschätzt: Zwei stehen in einem Zusatzstrafenverhältnis, es zählen nur 13 Verurteilungen, neun davon sind einschlägig.
Im Juli wurde er festgenommen, weil die Videoaufzeichnung eines oststeirischen Hofladens zeigte, wie er Kleingeld einstreifte. In insgesamt (mindestens) 24 Hofläden dürfte er gestohlen haben. Bei dem Aufwand und der bescheidenen Beute von 731 Euro bei hoher Strafdrohung könnte er auch ernsthaft über eine Umschulung nachdenken.
„Ich bin geständig, ich habe von Anfang alles zugegeben“, sagt er. Nur ein Punkt im Strafantrag stört ihn, denn da wird behauptet, er habe eine Tür zu einem Hofladen „gewaltsam“ aufgebrochen. Das wäre ein Einbruch, und das macht er nicht. „Ich kann mich nur an eine Tür erinnern, wo ein Schild war, dass die Tür defekt ist.“ Die sei schwerer aufgegangen, aber gewaltsam habe er nie etwas aufgebrochen.
Zahlreiche Diebstähle in kürzester Zeit
Am Strafrahmen ändert es nichts. Ihm wird Diebstahl und wegen der – auf Juristisch – „Vielzahl an Angriffen“ noch dazu in kürzester Zeit auch Gewerbsmäßigkeit vorgeworfen. Der Strafrahmen wäre für alle anderen drei Jahre Haft, für ihn als Rückfallstäter steht das Limit bei 4,5 Jahren. Für 731 Euro. Er ist kein Schwerverbrecher, aber nach den Buchstaben des Gesetzes irgendwie doch.
Die letzten 15 Jahre ist er fast jedes Jahr vor Gericht aufgetaucht. Wenn nicht, saß er meistens gerade in Haft – ein weiteres Argument für einen anderen Karriereweg. „Im Mai bin ich rausgekommen“, sinniert er. Mitte Juli war er wieder „drinnen“, man wundert sich, wo er die Zeit hernahm, 24 Hofläden abzuklappern. Vier Geschädigten, die ihre Ansprüche angemeldet haben, muss er Beträge zwischen 34,70 und 38,90 Euro rückerstatten. „Das wird schon gehen“, ist er zuversichtlich, „in kleinen Beträgen. Ich will den ganzen Schaden begleichen.“
15 Monate fasst er diesmal aus. Angesichts der Strafdrohung ist das wenig, angesichts der Delikte viel. „Ich bin überzeugt, dass es so passt“, sagt der Richter. „Man muss die Kirche im Dorf lassen.“ – „Ich nehme an.“
