Der gebürtige Deutsche soll mit seinem Auto direkt auf einen Bauarbeiter zugefahren sein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Symbolbild. Clemens Fabry
08.09.2026 um 15:38
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Ein Autoraser, der auf der Welser Autobahn (A25) eine Polizeisperre missachtet und mit 150 km/h auf einen Bauarbeiter zugefahren sein soll, ist am Dienstag im Landesgericht Wels u.a. wegen Mordversuchs zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Strafmaß würde in diesem Fall eigentlich mindestens zehn Jahre betragen, es lag für das Gericht aber eine außerordentliche Strafmilderung vor.
Die A25 war am Abend des 9. Februar wegen Markierungsarbeiten gesperrt, es gab mehrere hundert Meter Stau. Laut Staatsanwaltschaft habe sich der 30-jährige Deutsche zwischen den wartenden Autos bzw. am Pannenstreifen durchgeschlängelt und sei – eine Straßensperre und LED-Warner ignorierend – in den Baustellenbereich eingefahren. Dort sei er mit 150 km/h auf einen Arbeiter zugefahren, der in letzter Sekunde auf die Seite springen konnte. Der Vorfall zog eine 160 Kilometer lange Verfolgungsjagd mit der Polizei nach sich, bei der der Angeklagte mit 200 bis 240 km/h gefahren und mehrfach versucht haben soll, Polizeiautos zu rammen. Erst als er schließlich nur mehr auf der Felge fuhr, gelang es der Exekutive, ihn einzukesseln.
Der Angeklagte war am Tattag aus Deutschland weggefahren. Er selbst führt „finanziellen Stress“ ins Treffen. Seine Schwester stellte hingegen in den Raum, dass er Wahnvorstellungen und Halluzinationen habe. Laut der psychiatrischen Sachverständigen Adelheid Kastner liegt jedoch keine psychische oder geistige Erkrankung vor. Der Angeklagte folge aber extrem zwanghaft inneren Regeln. Zu diesen zähle etwa, dass man seine Eltern stolz machen müsse, seiner Frau einen gewissen Lebensstandard bieten müsse, gleichzeitig aber Verträge nicht vorzeitig kündige und aus religiösen Gründen keinen Kredit aufnehmen dürfe, schilderte sie. Deshalb sei er aus seinen finanziellen Problemen auch nicht herausgekommen.
In dem Vorfall mit dem Bauarbeiter sieht die Staatsanwaltschaft einen Mordversuch. Darüber hinaus legt sie dem Mann Widerstand gegen die Staatsgewalt, mehrfache versuchte schwere Körperverletzung, mehrfache schwere Nötigung und Sachbeschädigung zur Last. Der Angeklagte bekannte sich nur teilweise schuldig. Einen Mordversuch stritt er ab, den Bauarbeiter, der bis heute mit den psychischen Folgen zu kämpfen hat, habe er nicht bemerkt.
Der Angeklagte hatte sich zum Mordversuchs nicht schuldig bekannt, war aber sonst weitgehend geständig. Die Geschworenen sprachen ihn allerdings im Sinne der Anklage – also auch wegen versuchten Mordes – schuldig (6:2). Wegen des Geständnisses, seiner Unbescholtenheit, weil es beim schwersten angeklagten Delikt beim Versuch geblieben ist und wegen seiner eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit lagen für das Gericht außerordentliche Milderungsgründe vor, sodass der Mann fünf Jahre ausfasste. Weder Anklage noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. (APA)