APA/HELENA ECKEL

Ab 1. Oktober dürfen bestimmte E-Mopeds nicht mehr auf Radwegen fahren. Foodora reagiert und will seine Flotte vollständig auf Fahrräder und E-Bikes umstellen. Allein in Wien könnten rund 5.000 Fahrzeuge betroffen sein.

Für viele Essenszusteller steht eine einschneidende Änderung bevor. Mit 1. Oktober 2026 treten neue Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Bestimmte bisher auf Radwegen verwendete E-Mopeds und Fatbikes gelten dann als Kraftfahrzeuge und dürfen dort nicht mehr fahren.

Der Lieferdienst Foodora zieht daraus eine weitreichende Konsequenz: Das Unternehmen will künftig vollständig auf Fahrräder und E-Bikes setzen und auf E-Mopeds verzichten.

Besonders relevant ist die Änderung in Wien. Laut einem Bericht des „Standard“ könnten hier schätzungsweise rund 5.000 E-Mopeds und entsprechende Fahrzeuge von den neuen Regeln betroffen sein.

Foodora stellt Flotte komplett um

Foodora kündigte am Dienstag an, den bereits hohen Anteil an Fahrrädern und E-Bikes weiter auszubauen.

„E-Bikes sind bereits heute umfassend in unserem Liefermodell im Einsatz“, erklärte Foodora-Österreich-Chef Dragan Milovanovic. Die vollständige Umstellung auf Fahrräder und E-Bikes sei deshalb der nächste konsequente Schritt.

Bis 2027 plant das Unternehmen nach eigenen Angaben Investitionen im siebenstelligen Bereich.

Neue Regeln gelten ab 1. Oktober

Hintergrund ist ein Teil der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung, der am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt.

Betroffene Fahrzeuge dürfen dann nicht mehr wie Fahrräder auf Radwegen verwendet werden, sondern gelten als Kraftfahrzeuge.

Das kann für die Fahrer weitere Konsequenzen haben: Für eine ordnungsgemäße Anmeldung inklusive Kennzeichen könnten bei manchen Fahrzeugen notwendige Dokumente fehlen.

Der „Standard“ berichtete zudem über mögliche administrative, finanzielle und sprachliche Hürden für betroffene Zusteller.

Rund 5.000 Fahrzeuge allein in Wien betroffen

Besonders groß könnte die Dimension in der Bundeshauptstadt sein.

Nach der vom „Standard“ berichteten Schätzung könnten rund 5.000 E-Scooter beziehungsweise sogenannte Fatbikes in Wien von der neuen Regelung betroffen sein.

„Unbrauchbar“ bedeutet dabei nicht zwingend, dass die Fahrzeuge technisch nicht mehr gefahren werden können. Vielmehr können sie in ihrer bisherigen Form beziehungsweise ohne die erforderliche kraftfahrrechtliche Zulassung nicht mehr wie bisher auf Radwegen eingesetzt werden.

Foodora will Fahrer beim Wechsel unterstützen

Foodora betont, die Sorgen der Fahrer über mögliche Kosten und die praktische Umsetzung der neuen Regeln zu kennen.

Über den Sommer habe das Unternehmen deshalb Informationsveranstaltungen für Fahrerinnen und Fahrer durchgeführt.

Zudem kündigte Foodora Unterstützungsangebote für den Wechsel an. Wie diese im Detail ausgestaltet sind, geht aus der vorliegenden Aussendung allerdings nicht hervor.

Nach Angaben des Zustellervertreters Robert Walasinski vom Riders Collective, den der „Standard“ zitiert, würden Foodora-Kurieren über Partnerbetriebe auch E-Bikes per Ratenzahlung angeboten.

Arbeitsmodell spielt ebenfalls eine Rolle

Die neuen Vorschriften könnten für die Lieferbranche noch aus einem weiteren Grund relevant sein.

Laut Walasinski wollen Essenslieferdienste wie Foodora oder Lieferando vermeiden, dass ihre Fahrer mit Kraftfahrzeugen unterwegs sind. Nach seiner Darstellung hätte das Auswirkungen auf die Art der Bezahlung: Dann müsste nach Arbeitszeit statt nach Lieferungen bezahlt werden.

Foodora selbst begründet seine Umstellung in der vorliegenden Aussendung vor allem mit den neuen gesetzlichen Vorgaben und dem bereits bestehenden Einsatz von E-Bikes.

Kunden sollen Umstellung nicht bemerken

Für Besteller und Gastronomiebetriebe soll sich nach Angaben des Unternehmens möglichst wenig ändern.

Foodora erwartet, dass Kund:innen und Geschäftspartner durch den Wechsel „keine spürbaren Auswirkungen“ wahrnehmen werden.

Ob die vollständige Umstellung im Alltag tatsächlich ohne Veränderungen bei Lieferzeiten oder Verfügbarkeit gelingt, wird sich nach Inkrafttreten der neuen Regelung zeigen.

Klar ist bereits: Ab 1. Oktober verändert sich für zahlreiche Zusteller auf Wiens Radwegen einiges.