Räuber (17) gestand Trafik-Überfall in Graz und verriet seine Komplizen. Drei Jugendliche und ein junger Erwachsener (über 18) wurden wegen schweren Raubes verurteilt.
Ein maskierter Täter betrat am 17. April mit einem Klappmesser eine Trafik in Graz. „Das ist ein Überfall! Geld her!“, rief er. Die Angestellte hob die Hände und zeigte auf die Kasse, die der Räuber zunächst als Ganzes herausreißen wollte. Er raffte aber dann doch nur die Hunderter Fünfziger und Zwanziger zusammen und ergriff die Flucht. Von schlechtem Gewissen und Angst geplagt, gestand der damals gerade noch 17-Jährige die Tat seinem Vater, der ihm riet, sich zu stellen. Aber bevor er das tun konnte, wurde er schon verhaftet.
Da ist ja keine Summe drinnen. Mit so etwas rechnet man ja nicht.
— Trafikangestellte, wundert sich über den Überfall
„Mein Mandant war von Anfang an geständig“, sagte seine Verteidigerin am Dienstag am Straflandesgericht Graz. Das heißt, ganz am Anfang nahm er die Schuld noch allein auf sich, dann rückte er mit den Namen von drei Beitragstätern heraus: Einer hatte ihm gezeigt, wie man ein T-Shirt in eine Gesichtsmaske verwandelt. Der Dritte hatte ihm das Messer gegeben, das dem Vierten gehörte, in dessen Auto alle dabei saßen. Sie passten dann draußen auf, während ihr Freund in die Trafik stürmte: „Ich war dumm. Ich hab mich überreden lassen. Und ich war auf Drogen, zwei Lines Kokain“, erklärt er der Vorsitzenden des Schöffensenates Gudrun Schmitt.
„Wieso kriegen Sie den kleinsten Anteil der Beute?“, fragt die Richterin ihn. Er bekam 200 oder 250, meint er. Der Vierte (21) bekam 800, „weil er Schulden hatte“. 600 dürften sich die anderen Zwei geteilt haben (damals 16 und 17). „Bester Freund ist von denen keiner“, hat er inzwischen erkannt. „Ich habe aus meinen Fehlern gelernt, halte mich von Drogen fern und will mit meinen damaligen Freunden nichts mehr zu tun haben.“ Er will in der Haft seinen Schulabschluss nachholen. Noch in der Zelle wurde er von der Nachbarzelle aus vom Drittangeklagten bedroht, was ihm alles passieren würde, wenn er die belastenden Aussagen nicht zurücknimmt.
Die Mitangeklagten gestehen ihre Beteiligung halbherzig ein
Auf einem Überwachungsvideo sieht man, wie der Zweitangeklagte die Beute zählt und dann in seine Unterhose steckt. Das führt zu einem kurzen Geplänkel über die Notwendigkeit des Händewaschens nach Kontakt mit Bargeld. Das Geld, das sie so dringend gebraucht haben, ging zur Gänze für Taxifahrten, Drogen und ein iPhone drauf.
Die Geständnisse der Mittäter sind halbherzig, kann man aber gerade noch gelten lassen: Nummer 2 sagt, es sei alles die Idee des Erstangeklagten gewesen. Nummer 3 findet, der Plan sei „gar nicht so ausgeklügelt“, wie das Gericht meint, die Tat eher spontan. Außerdem: Bedroht habe er niemanden. Der Vierte sagt: „Schuldig, dass ich den Raub nicht verhindert habe.“ Davon dass er 800 Euro bekommen habe, weiß er zunächst „nix“. Oder nach längerem Nachdenken doch: „250 hab ich genommen.“ Er ist übrigens der einzige, der noch nicht vorbestraft ist – seine Mitangeklagten haben schon einen Raub – wenn auch keinen schweren Raub mit Waffe wie in diesem Fall – auf dem Konto.
Bei der Trafikangestellten, die versichert, sie leide unter keinen psychischen Folgen, entschuldigen sich die Angeklagten artig. Sie nimmt es mit Kopfnicken zur Kenntnis.
Ich fühle mich noch immer schuldig, obwohl ich gar nix gemacht habe. Ich bereue es.
— Viertangeklagter, schwankend
Dank seines frühen, reumütigen Geständnisses kommt der unmittelbare Täter mit 22 Monaten Haft davon – bei einem Strafrahmen von 7,5 Jahren. Und da ist die Strafe für den ersten Raub, für den damals keine Strafe ausgesprochen wurde, schon dabei. Der Zweite bekommt ebenfalls 22 Monate. Gut gelaunt klatscht er mit seinen Freunden im Gerichtssaal ab. So gut das mit Handschellen eben geht und während sein Anwalt eigentlich noch über mögliche Rechtsmittel mit ihm reden will. Der Dritte bekommt 24 Monate plus den Widerruf einer bedingten Strafnachsicht. Der unbescholtene Vierte fasst 24 Monate, davon aber 21 bedingt, aus.
Alle Angeklagten nehmen ihre Strafen an.

