Für die betroffenen Eigentümer beginnt nach der rechtskräftigen Festlegung als Vorbehaltsflächen für den geeigneten Wohnbau eine zehnjährige Frist zu laufen, binnen dieser die Fläche an die Stadt, den Bodenfonds oder einen gemeinnützigen Bauträger zum Baulandpreis nach Wohnbauförderung verkauft werden muss. Alternativ kann ein Baurecht für geförderten Wohnbau eingeräumt werden. “Erfolgt dies nicht, folgt eine automatische Rückwidmung in Freiland”, erläuterte SPÖ-Gemeinderat Benjamin Plach, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales und Wohnungsvergabe, die weitere Vorgehensweise. “Wir werden weiter das Gespräch suchen”, versprach Plach indes.