Der Mietvertrag plus Vorauszahlung sei im Herbst 2023 von Benko „ohne jede äußere Veranlassung abgeschlossen worden“ – und das in einer Zeit, als das Signa-Reich schon am Zusammenbrechen war, hatte hingegen der Oberstaatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer erklärt. Die Absicht, in der Villa später zu wohnen und die Möglichkeit der Rückgängigmachung des Vertrages bzw. das Kündigungsrecht seien hier nicht entscheidend. „Der Schaden ist schon vorher eingetroffen. Das Delikt wurde schon vollendet, als der Masseverwalter tätig wurde“, hielt der Anklagevertreter fest. Die objektive Tatseite habe zudem auch der OGH bestätigt. Darüber hinaus merkte der Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) an, dass Benko den Mietvertragsentwurf selbst erstellt habe und das komplette Geschäft generell auf sein Betreiben passiert sei. Der Vermieter sei die RB Immobilien GmbH, eine Tochtergesellschaft der Laura Privatstiftung, gewesen, erinnerte der WKStA-Ankläger. Von einem Gegenüber, auf den Benko keinen Einfluss gehabt habe, könne man hier also wohl nicht sprechen.