Die Ausgangslage mutet eigentümlich an: Jener Mann, der laut eigenen Angaben und laut erstinstanzlichem Urteil einen islamistischen Anschlag geplant hatte und damit seine Ablehnung gegen die österreichische Rechts- und Werteordnung untermauern wollte, pocht nun auf seine Persönlichkeitsrechte. Die Rede ist von Beran A. Er hatte eine Sprengstoff- oder Stichwaffen-Attacke auf ein Swift-Konzert ins Auge gefasst. Die letztlich abgesagten Auftritte des US-Stars hätten im August 2024 im Wiener Happel-Stadion über die Bühne gehen sollen. In einem Medienprozess, der am Dienstag im Wiener Straflandesgericht stattfand, begehrte Beran A. Entschädigung vom Disney-Konzern. Blieb aber erfolglos.

Disney + hatte im Februar 2025 eine Dokuserie über die „Eras Tour“ von Taylor Swift (“The End of an Era“) per Streamingdienst angeboten. Darin waren für wenige Sekunden Bilder von früheren Medienberichten über den geplanten Anschlag eingeblendet. Auch ein Bild vom Eltern- und früheren Wohnhaus von Beran A. im niederösterreichischen Ternitz war – samt Adresse – kurz zu sehen (A. hatte bei seinem Strafprozess erklärt, seine Wurzeln lägen innerhalb der albanischen Minderheit in Nordmazedonien).

Deshalb hatten beide Elternteile von Beran A. bereits jeweils 3000 Euro Entschädigung erhalten, wie Anwalt Georg Kresbach – er vertrat die Interessen des Disney-Konzerns – am Dienstag im Gerichtssaal erklärte. Zudem wurde die beanstandete Doku-Passage mittlerweile gelöscht.

Ganz anders stellte sich jedoch die Situation von Beran A. selbst dar. Dieser sitzt seit mehr als zwei Jahren in U-Haft. Letzteres bedeute, dass es sich logischerweise bei dem in der Doku gezeigten Haus nicht um den aktuellen Wohnsitz des mutmaßlich verhinderten Attentäters handeln könne, so der Anwalt.

Als Angeklagter im Landesgericht Wiener Neustadt (April 2026) verbarg Beran A. sein Gesicht.

Als Angeklagter im Landesgericht Wiener Neustadt (April 2026) verbarg Beran A. sein Gesicht. Reuters/Leonhard Foeger

Wenngleich noch nicht feststehe, wie der Oberste Gerichtshof in zweiter Instanz über den Terrorismus-Schuldspruch und die 15-jährige Haftstrafe entscheide, so dürfe wohl doch angenommen werden, dass auch in nächster Zeit nicht an eine Rückkehr des jungen Mannes in eben dieses Haus zu denken sei. Somit gehe die Behauptung ins Leere, Beran A. sei durch die Doku in seinem höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt worden.

Dem schloss sich Einzelrichterin Nicole Baczak nach kurzem Prozess an. Und wies den Antrag auf medienrechtliche Entschädigung ab. Die Prozessleitern verwies ihrerseits darauf, dass Beran A. unter anderem aufgrund der Anschlagspläne in Wiener Neustadt hinter Gittern sitze und daher eben nicht mehr in seinem Elternhaus wohne. Außerdem seien mediale Hinweise auf den – öffentlich sichtbaren – Wohnsitz laut überwiegender Judikatur keine Missachtung des höchstpersönlichen Lebensbereichs eines Menschen.

Blieb noch die zweite Säule, auf den sich der Antrag auf medienrechtliche Entschädigung gestützt hatte: Beran A. – er war beim Prozess nicht anwesend, Anwältin Ulrike Zeller vertrat ihn – machte geltend, er sei zu Unrecht identifiziert worden. Auch hier winkte die Richterin ab.

Der diesbezügliche medienrechtliche Tatbestand („Schutz vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen“) sei „nicht gegeben“. Durch die Disney-Doku seien keine Rechtsgüter des mutmaßlichen Terroristen gefährdet worden, da dieser „nicht erkennbar“ geblieben sei. Denn: „Der Name wurde nicht genannt.“

Das Argument, jemand könnte etwa per Google versuchen, mehr Details über Beran A. herauszufinden und diese dann mit dem in der Doku gezeigten Inhalt zu verknüpfen, sei laut Judikatur nicht stichhaltig. Insofern blitzte Beran A. auch in dieser Hinsicht ab.

Für den skurrilsten Moment des Prozesses sorgte die Rechtsvertreterin des Antragstellers. Als die Richterin den inkriminierten Auszug aus der Disney-Doku im Gerichtssaal zeigen wollte, beantragte die Advokatin den Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Anwalt des Medienkonzerns sah keinen Grund, die Öffentlichkeit auszuschließen: Es handle sich doch quasi nur um einen kurzen Bericht über frühere Medienberichte.

Und die Richterin vermutete, dass der Bericht über andere Berichte deshalb bedenkenlos abgespielt werden könne, weil im Gerichtssaal doch wiederum nur Berichterstatter sitzen würden. Um sich dieses Umstandes zu versichern, fragte sie die anwesenden Personen einzeln durch. Und ja, es handelte sich durchwegs um Medienvertreter, denen Bilder vom Wohnhaus des verurteilten Mannes längst geläufig waren. Daher hatte auch der begehrte Ausschluss der Öffentlichkeit keine Chance auf Realisierung.

Aufgeben will Anwältin Ulrike Zeller aber nicht. Sie meldete umgehend Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe gegen das abweisende Urteil an.

Als mutmaßliches Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat posierte Beran A. nach Vorbild des Wien-Attentäters vom 2. November 2020. Damals träumte er nach eigenen Angaben davon berühmt zu werden.

Als mutmaßliches Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat posierte Beran A. nach Vorbild des Wien-Attentäters vom 2. November 2020. Damals träumte er nach eigenen Angaben davon berühmt zu werden. APA/Roland Schlager