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Berlin – Zopf oder Bart? In der Truppe herrscht offenbar weiter Chaos um das äußere Erscheinungsbild. Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Henning Otte (57, CDU), schlägt Alarm und fordert endlich klare Regeln für Soldaten. „Der Haar- und Barterlass ist für den täglichen Dienst der Truppe von Bedeutung und sollte längst vorliegen.“ Er kritisiert scharf, dass das Verteidigungsministerium seit Jahren nicht liefert. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2019, das eine neue Regelung angemahnt hatte.
Otte macht seinem Ärger Luft: „Seit mehr als sieben Jahren warten unsere Soldatinnen und Soldaten auf eine neue Rechtsgrundlage für das äußere Erscheinungsbild, nachdem das Bundesverwaltungsgericht eine entsprechende Neuregelung angemahnt hat“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Und weiter: „Dass sich Angehörige der Bundeswehr bis heute an einer veralteten Vorschrift orientieren müssen, sorgt zunehmend für Unmut und ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel.“

So einen langen Bart hat die Geschichte schon: Henning Otte (57, CDU), Wehrbeauftragter des Bundestages
Foto: Getty Images
Der Wehrbeauftragte fordert eine moderne Lösung: Eine Neuregelung sollte „zeitgemäß sein und sowohl die militärische Funktionalität als auch die berechtigten individuellen Bedürfnisse unserer Soldatinnen und Soldaten angemessen berücksichtigen.“ Denn gerade im Militär brauche es klare Ansagen. Otte mahnt: „Im militärischen Dienst sind klare und verlässliche Regeln entscheidend, damit Führung und Personal wissen, woran sie sich orientieren müssen.“
Im Verteidigungsministerium heißt es dagegen nur: Die neue Dienstvorschrift zum äußeren Erscheinungsbild sei noch nicht fertig.
Auslöser der Debatte war eine Klage eines Stabsfeldwebels. Er wollte als Soldat lange Haare tragen – so wie es Soldatinnen erlaubt ist. Zwar wies das Bundesverwaltungsgericht seine Beschwerde 2019 zurück. Gleichzeitig stellten die Richter aber klar: Die Regel müsse „innerhalb eines überschaubaren Zeitraums“ überarbeitet werden.
Was derzeit gilt!
Bei der Bundeswehr gelten klare Vorschriften zur Haar- und Barttracht, die im „Haar- und Barterlass“ (Teil der Zentralen Dienstvorschrift A-2630/1 „Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“) festgelegt sind. Grundsatz ist ein gepflegtes, sauberes Erscheinungsbild, das die Kameradschaft fördert und nicht besonders auffällig ist.
Haare (männlich):
Länge: Die Haare müssen kurz geschnitten sein.Uniform: Bei aufrechter Kopfhaltung dürfen die Haare den Kragen der Uniform oder des Hemdes nicht berühren.Ohren/Augen: Ohren und Augen müssen frei sein (nicht bedeckt).Stil: Modische Frisuren sind erlaubt, solange sie nicht auffällig sind (keine Punkerfrisuren, Irokesenschnitte, Ornamente, etc.).
Haare (weiblich)
Länge: Lange Haare sind erlaubt, dürfen aber die Augen nicht bedecken.Frisur: Haare, die bei aufrechter Haltung die Schultern berühren würden, müssen zusammengebunden, gesteckt oder als Zopf getragen werden.Sicherheit: Bei bestimmten Tätigkeiten (z.B. Sport, Gefechtsausbildung) kann das Tragen eines Haarnetzes angeordnet werden.
Bartvorschriften
Rasur: Barthaare müssen gepflegt und gestutzt sein.Tägliche Routine: Soldaten müssen sich grundsätzlich täglich rasieren, was kontrolliert wird.Wachsen lassen: Ein Bart darf nicht einfach während des Dienstes wachsen. Das Wachsenlassen ist im Urlaub zu erledigen.Ausnahmen: Disziplinarvorgesetzte können Ausnahmen genehmigen.Ausnahmen/Spezial: Gepflegte Bärte sind generell erlaubt, allerdings dürfen sie das Tragen von ABC-Schutzmasken nicht beeinträchtigen.
Farbe
Haarfärbungen sind erlaubt, müssen aber dem Spektrum natürlicher Haarfarben entsprechen. Starke Kontraste sind unzulässig.
Allgemein
Die Regeln gelten für Soldaten, Soldatinnen und auch in der Grundausbildung.Auch für Reservisten, die Wehrübungen leisten, gelten diese Vorschriften.