Die Staatsanwaltschaft legte im Dezember des Vorjahres eine umfangreiche Anklageschrift vor, in der sie zahlreiche Vorwürfe ins Treffen führte. Die Anklagebehörde nahm dabei etwa die Tourenplanung, die mangelhafte (Notfall-)Ausrüstung der beiden sowie eine fehlende Hilfeleistung ins Visier. Zudem soll der Alpinist nicht rechtzeitig den Notruf abgesetzt und auf Rettungsversuche der Alpinpolizei nicht bzw. zu spät reagiert haben. Erst gegen 3.30 Uhr soll er die Einsatzkräfte verständigt haben, nachdem er die Salzburgerin alleine gelassen hatte. Die Frau wurde am nächsten Tag tot von der Bergrettung von Österreichs höchstem Berg geborgen.