Lilly Becker geht juristisch gegen Axel Springer und eine seiner prominentesten Journalistinnen vor. „Bild“-Unterhaltungschefin Tanja May muss sich an diesem Dienstag vor dem Landgericht Berlin II mitverantworten. Das berichtet das Magazin „Der Spiegel“. Die Anwälte beider Seiten bestätigen dies gegenüber dem Tagesspiegel.

Unter dem Aktenzeichen 27 O 295/25 wird zunächst bei einer Videogerichtsverhandlung ohne physische Präsenz der involvierten Parteien verhandelt, ob May und Axel Springer vertragsbrüchig geworden sind. May hatte die Vereinbarung im Juni 2023 unterschrieben, anlässlich eines Interviews und Fotoshootings mit Becker. Sie räumte Becker nicht nur das Recht ein, vor Erscheinen den kompletten Text abnehmen zu dürfen, sondern auch die Hoheit über die Fotos.

Eigentlich ist die Forderung siebenstellig, aber wenn Frau May verspricht, in Zukunft objektiv über Frau Becker zu berichten, kann man sich über einen Vergleich vor Gericht unterhalten.

Michael Scheele, Kanzlei Legal Alliance, Anwalt von Lilly Becker

Daran habe May sich nicht gehalten, so sieht es Becker. Sie klagt zunächst auf 200.000 Euro. Insgesamt geht es um bis zu eine Million, da mehrere Bilder verwendet worden seien.

Sharlely Becker, bekannt als Lilly, ist Model, Ex-Frau der Tennis-Ikone Boris Becker und RTL-Dschungelkönigin des Jahres 2025.

In dem Vertrag hieß es: „Tanja May legt Lilly Becker die final geplante Berichterstattung spätestens einen Tag vor der geplanten Erscheinung vor. Lilly Becker wird sodann eine Freigabe erteilen oder Änderungsvorschläge abgeben. Springer und Tanja May werden diese Vorschläge respektieren und Lilly Becker eine geänderte Fassung erneut zur Freigabe vorlegen.“

Ohne eine abschließende Freigabe würden Springer und May „eine Veröffentlichung nicht vornehmen“, heißt es in dem „Spiegel“-Bericht weiter. Und: „Gleiches gilt für die angefertigten Fotos von Lilly Becker.“

Der Münchner Anwalt Michael Scheele von der Kanzlei Legal Alliance, der Sharlely Becker am Dienstag juristisch vertritt, bestätigt den Sachverhalt gegenüber dem Tagesspiegel. Scheele hofft auf eine gütliche Einigung und einen zeitlich begrenzten Prozess. „Eigentlich ist die Forderung siebenstellig, aber wenn Frau May verspricht, in Zukunft objektiv über Frau Becker zu berichten, kann man sich über einen Vergleich vor Gericht unterhalten“, sagt er.

Die von Frau Becker geltend gemachten Ansprüche sind unbegründet und werden von uns in Gänze zurückgewiesen.

Ein Sprecher der „Bild“

Scheele ist allerdings skeptisch, ob dies gelingt: Nachdem die Forderungen von Frau Becker an den Verlag Axel Springer bzw. Tanja May gestellt worden sei, habe die „Bild“-Unterhaltungschefin „äußerst schädigend und diffamierend über meine Mandantin berichtet. Es wäre schön, wenn sich Frau May nun zu ihren Fehlern bekennen würde“, sagt der Jurist und merkt an: „In der Regel ist von Frau May eher mit einer medialen Retourkutsche zu rechnen, wenn man juristisch gegen sie vorgeht.“

Mays Anwälte argumentieren laut „Spiegel“, ihrer Mandantin sei „unter Druck und Vorspiegelung falscher Tatsachen“ die Vertragsstrafenregelung „regelrecht untergeschoben worden“. Angeblich wusste May „nicht ganz genau, was sie da unter dem Druck der Situation unterzeichnen sollte“.

Lesen Sie mehr beim TagesspiegelDschungelcamp der Harmonie Ach, wäre die Welt doch so langweilig Zum Tod von „Bild“-Kolumnist Franz Josef Wagner Der auf dem Boulevard tanzte „Ick dachte, der wäre im Koma“ Dieser Boris-Becker-Moment in seinem Berliner Kurzzeit-Gefängnis „Alexa“

Ohnehin hätte May den Vertrag nicht unterschreiben dürfen, so die Anwälte laut dem Bericht. Sie sei „nicht berechtigt und bevollmächtigt“ gewesen, eine derartige Regelung mit Wirkung „für und gegen die Axel Springer SE“ zu treffen, zitiert der „Spiegel“.

Ein Sprecher der „Bild“ sagt dem Tagesspiegel: „Die von Frau Becker geltend gemachten Ansprüche sind unbegründet und werden von uns in Gänze zurückgewiesen.“ (Tsp)