Am Wiener Landesgericht fand heute der zweite Verhandlungstag im Prozess rund um die Platzstürme beim 343. Wiener Derby zwischen dem SK Rapid und Austria Wien vom 22. September 2024 statt. Nachdem bereits am Vortag mehrere Verfahren im Rahmen von Diversionen abgeschlossen werden konnten, standen nun weitere 14 Beschuldigte vor Gericht. Für einige von ihnen zeichnet sich ein ähnlicher Ausgang ab – insbesondere dann, wenn sie bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sind.

Zwischen Einsicht und Verantwortung: Unterschiedliche Wege für die Angeklagten
Auch am Dienstag wurde einem unbescholtenen Angeklagten eine diversionelle Erledigung gewährt, nachdem dieser Verantwortung für sein Verhalten übernommen hatte. Wie bereits zuvor muss er einen Beitrag zu den Verfahrenskosten sowie symbolische Schadenersatzzahlungen an den betroffenen Verein und einen verletzten Polizeibeamten leisten.
Zusätzlich wurde gegen ihn ein umfassendes Stadionverbot verhängt, das für zwei Jahre sämtliche nationalen und internationalen Bewerbe sowie Länderspiele umfasst. Bei Einhaltung dieser Auflagen bleibt der Mann weiterhin ohne Vorstrafe.
Vorstrafen erschweren milde Lösungen
Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurde deutlich, dass Angeklagte mit Vorstrafen kaum auf eine vergleichbare Nachsicht hoffen können. Vier der Beschuldigten gelten als vorbelastet. Einer von ihnen räumte ein, seine bloße Anwesenheit beim Spiel sei bereits ein gravierender Fehler gewesen. Der Mann, ein Familienvater mit mehreren Vorstrafen, befindet sich nach eigenen Angaben bereits freiwillig in einem Anti-Gewalt-Programm und sieht sich heute in einer gereifteren Verfassung als zum Zeitpunkt der Vorfälle.
Mehrere Beschuldigte führten ihren Alkoholkonsum als mitursächlich für ihr Verhalten an. So berichtete ein 21-Jähriger, der in der Vergangenheit mehrfach verurteilt worden war, er habe an jenem Tag übermäßig Alkohol konsumiert, inzwischen aber vollständig darauf verzichtet.
Er sehe sich selbst auf einem positiven Weg. Auch ein weiterer Angeklagter schilderte einen ähnlichen Zustand der starken Alkoholisierung. Trotz eines früher diversionell erledigten Verfahrens wurde ihm diesmal jedoch keine erneute Diversion gewährt.
Eskalation mit schweren Folgen
Die Ereignisse rund um das Derby hatten bereits im Allianz Stadion in Hütteldorf und insbesondere nach dem Schlusspfiff für massive Ausschreitungen gesorgt. Zuschauer beider Lager stürmten das Spielfeld, zündeten pyrotechnische Gegenstände und lieferten sich gewaltsame Auseinandersetzungen untereinander sowie mit der Polizei.
Die Staatsanwaltschaft zeichnete zu Prozessbeginn ein drastisches Bild der Situation und verglich die Zustände mit einem kriegsähnlichen Szenario. Zahlreiche Personen wurden verletzt, teils schwer. Unter den Betroffenen befanden sich auch mehrere Polizeibeamte, die unter anderem Verbrennungen, Hörschäden sowie Zahnverletzungen erlitten. Auch ein Fan musste mit schweren Gesichtsverletzungen im Krankenhaus behandelt werden.
Den Angeklagten werden unter anderem schwere gemeinschaftliche Gewalt sowie Widerstand gegen die Staatsgewalt zur Last gelegt. Der betroffene Verein macht zudem Schadenersatzansprüche geltend.
Verteidigung verweist auf „normale Lebensverhältnisse“
Die Verteidigung betonte bereits zum Auftakt des Prozesses, dass es sich bei vielen Angeklagten um Männer mit stabilem sozialen Umfeld handle – darunter Familienväter und Berufstätige, die bislang nicht durch Gewalt auffällig geworden seien. Daraus wurde abgeleitet, dass es sich nicht um typische gewaltbereite Fans handle.
In diesem Zusammenhang wurde auch argumentiert, dass die Fankurve eines großen Vereins ein Abbild der Gesellschaft darstelle, in dem unterschiedlichste Lebensrealitäten aufeinandertreffen.
Fotocredit: Josef Parak