Laut Fachinformation sind im Zusammenhang mit Indikationsstellung und Therapie mehrere ärztliche Leistungen erforderlich. Die Gabe des Medikaments Leqembi (Wirkstoff Lecanemab) erfolgt 14-tägig als intravenöse Infusion über jeweils 60 Minuten. Bei der erstmaligen Infusion ist eine zweieinhalbstündige Nachbetreuung der Patientin oder des Patienten vorgeschrieben. Zur Therapiekontrolle sind regelmäßige MRT-Untersuchungen des Gehirns vorgesehen. Für alle diese Leistungen gibt es im EBM bereits Gebührenordnungspositionen (GOP), die Ärztinnen und Ärzte ab 1. April nun auch bei der Gabe des neuen Alzheimer-Medikaments abrechnen können.
Die Fachinformation sieht vor der erstmaligen Anwendung von Lecanemab außerdem eine Bestimmung des ApoE ε4-Trägerstatus vor. Für die Bestimmung des ApoE-Genotyps bei gesicherter früher Alzheimer-Erkrankung mit nachgewiesener Amyloid-Beta-Pathologie wurde jetzt die neue GOP 11602 (422 Punkte / 53,76 Euro) in den EBM aufgenommen.
Für bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit der Verabreichung von Lecanemab erhalten Ärztinnen und Ärzte eine extrabudgetäre Vergütung.
Kein Zusatznutzen
Aufgrund der vom Hersteller vorgelegten Studiendaten konnte für Lecanemab kein Zusatznutzen bei früher Alzheimer-Krankheit im Vergleich zum bisherigen Therapiestandard nachgewiesen werden. Diese Einschätzung hat aber keine Auswirkungen auf die Verordnungsfähigkeit von Lecanemab.