Eine Firma ohne Notar, ohne einen Cent Stammkapital und ohne einen einzigen Amtsweg gegen eine Gebühr von maximal 100 Euro binnen 48 Stunden gründen: Die Sorge, im globalen Wettstreit zwischen den USA und China zerrieben zu werden, hat die Europäische Kommission am Tag vor einem EU-Gipfel, bei dem es um dieses Problem geht, zu einem Gesetzesvorschlag angespornt, der noch vor wenigen Jahren wie pure Science-Fiction geklungen hätte.
Per Verordnung soll eine neue Rechtsform für Unternehmen mit beschränkter Haftung geschaffen werden, die nur einen Gründungsakt in einem Mitgliedstaat erfordert, um in allen Mitgliedstaaten rechtlich anerkannt zu werden. Dokumente sollen nur dann in andere Amtssprachen übersetzt werden müssen, wenn die Behörden die darin enthaltenen Informationen nicht aus bestehenden Registern und Datenbanken beziehen können. Generell wird Finanzbehörden, Firmenbuchgerichten und der Sozialversicherung eine Holschuld auferlegt. Notariatsakte und behördliche Dokumente sind nur dann beizubringen, wenn Behörden in anderen Mitgliedstaaten einen Verdacht gegen die Echtheit oder Herkunft der vom Gründer digital eingebrachten Unterlagen begründen können.
Zugleich wird die Gewährung von Aktienoptionen erleichtert, was wichtig ist, um innovationsfreudige Mitarbeiter für Start-ups gewinnen zu können. Auch die Abwehr von Übernahmen durch etablierte größere Unternehmen, die rein der Beseitigung lästiger Konkurrenz dienen (sogenannte „Killer Acquisitions“) wird erleichtert, indem „EU Inc.“-Gründer beispielsweise einfach Aktien mit Mehrfachstimmrechten kreieren können (und so die nötigen Mehrheiten bewahren).
„EU Inc.“ nennt die Kommission diese 28. Unternehmensform, und damit ist ihre Inspiration offenkundig: Das Vorbild sind die ebenso schnell gegründeten wie im Misserfolgsfall beendeten amerikanischen Unternehmensrechtsformen für Start-Ups, allen voran jene im US-Gliedstaat Delaware. Vor 13 Jahren scheiterte der Versuch, eine „EU-Privatgesellschaft“ zu schaffen. Die Kommission unter ihrem damaligen Präsidenten, José Manuel Barroso, zog die Gesetzesvorlage mangels Erfolgsaussicht in Rat und Europaparlament zurück.
Was hat sich seither geändert? „Der Hauptunterschied ist, dass der politische Wille heute da ist, diesen Vorschlag voranzutreiben“, sagte EU-Justizkommissar Michael McGrath bei der Vorstellung des Verordnungsentwurfs. „Wir wissen, dass wir einen Rückstand bei der Innovation haben, eine Herausforderung bei der Wettbewerbsfähigkeit, und dass die Hürden im Binnenmarkt uns zurückhalten.“ Der ehemalige irische Finanzminister bekräftigte auch, was Schwarz auf Weiß im Gesetzesvorschlag steht, und Kommissionsbeamte vorab im Gespräch mit Journalisten festhielten: Geltende Arbeits-, Steuer- und Sozialrechte werde durch „EU Inc.“ nicht ausgehöhlt.
Allerdings verleihen einige Aspekte dieses Vorschlags dem Argwohn der Gewerkschaften Rückenwind. Zum Beispiel kündigt die Kommission in einer begleitenden Mitteilung ein Maßnahmenpaket für faire Arbeitsmobilität an, in dem sie prüft, ob Startups sämtliche Mitarbeiter via Telearbeit beschäftigen können. Diesfalls wäre es möglich, eine EU Inc. in einem Land mit niedrigen Sozialversicherungsbeiträgen zu registrieren, während die Mitarbeiter in anderen Mitgliedstaaten im Home Office arbeiten.
Die neue Unternehmensform soll allen Gründern offenstehen, und ebenso bestehenden Unternehmen, falls eine Umgründung für sie sinnvoll erscheint. Einen wesentlichen Unterschied gibt es allerdings im Insolvenzfall. Hier sollen innovative Unternehmen bevorzugt werden, indem sie schneller aus einem Insolvenzverfahren kommen, nämlich binnen höchstens sechs Monaten. Die Idee dahinter: Die Kommission möchte auch das (geordnete) Scheitern einfacher machen, um eines der Hemmnisse für Unternehmensgründungen zu verringern, nämlich die Angst, nach einer Insolvenz dauerhaft aus dem Spiel zu sein.
Doch was ist ein innovatives Unternehmen? In einer ebenfalls am Mittwoch veröffentlichten unverbindlichen Empfehlung definiert die Kommission dies so: entweder, die Forschungs- und Entwicklungsausgaben in den drei Jahren vor (Um-)Gründung betrugen mindestens zehn Prozent der Betriebskosten, oder fünf Prozent des Umsatzes. Oder aber, das Unternehmen kann glaubhaft vorbringen, eine Innovation entwickelt zu haben, oder an so einer zu arbeiten, der das Risiko innewohnt, technologisch oder auf dem Markt zu scheitern.
Der Vorschlag für EU Inc. fügt sich in die Bemühungen, Europas Wettbewerbsfähigkeit deutlich und rasch zu erhöhen. Die Staats- und Regierungschefs werden dies bei ihrem Gipfeltreffen am Donnerstag in Brüssel diskutieren. António Costa, der Präsident des Europäischen Rates, möchte nun die Grundsatzdebatte über die Vollendung des Binnenmarktes bei der informellen Klausur im flämischen Alden Biesen vor einem Monat in konkrete politische Handlungsanweisungen gießen. Allerdings ist zu befürchten, dass die Energiepreiskrise, der Krieg im Nahen Osten, und das ungarisch-slowakische Veto gegen den 90-Milliarden-Euro-Kredit für die Ukraine diese Themen vom Verhandlungstisch drängen könnten.