Die Postsparkasse gilt als architektonisches Schmuckstück Wiens. Die staatliche Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) hatte 2019 einen Baurechtsvertrag für das von Otto Wagner entworfene Gebäude im ersten Bezirk von Signa erworben. Rund um diesen Deal hagelt es jetzt Kritik vom Rechnungshof. Diese richtet sich vor allem gegen den ehemaligen BIG-Vorstand Hans-Peter Weiss. Er hätte eine Jagdeinladung vom Signa-Chef melden müssen und auch die Höhe seines Salärs goutieren die Prüfer nicht. Weiss hat die BIG im Oktober 2024 verlassen, um in die Privatwirtschaft zu Soravia zu wechseln.
Im Prüfbericht legen die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofs dar, dass die genauen Umstände für die „Anbahnung des Baurechtsvertrages“ auf 99 Jahre offen waren. Eine erste Dokumentation über Signa gebe es erst im Herbst 2018. Zu diesem Zeitpunkt fehlte jedoch ein „konkreter Bedarf“ eines solchen Gebäudes. „Erst rund acht Monate später bekundeten Universitäten Interesse.“ Der ehemalige BIG-Vorstand Weiss erhielt 2019 und 2020 eine Jagdeinladung des damaligen Signa-Vorstands Christoph Stadlhuber. Obwohl Weiss ablehnte, wird nun kritisiert, dass er die Einladung hätte melden müssen. Da die Verhandlungen um die Postsparkasse schon fortgeschritten waren, hätte es einer Überprüfung bedurft, heißt es vom Rechnungshof.
„Wir nehmen die Empfehlungen des Rechnungshofs sehr ernst und haben einige Empfehlungen bereits im Konzern umgesetzt“, heißt es von der BIG zur „Presse“. Die BIG verfügt über ein umfassendes Regelwerk zu Compliance und Korruptionsprävention, wie auch durch eine Prüfung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2023 bestätigt wurde. Diese werde laufend überarbeitet, heißt es von der BIG dazu. „Außerdem wurde die standardisierte Prüfung zur Beurteilung von Projektpartnern, welche die BIG 2018 eingeführt hat, mittlerweile nachgeschärft und eine vertiefende Prüfung etabliert.“
Dennoch: Dieser Deal habe Signa und René Benko ermöglicht, den Baurechtszins von zuletzt jährlich 4,30 Millionen Euro für eine Fremdkapitalaufnahme von 250 Millionen Euro zu nutzen, obwohl die Immobilie lediglich einen Wert von bis zu 170 Millionen Euro hatte. Denn die BIG gilt als vertrauenswürdiger Partner mit hoher Bonität.
Die nachfolgende Neubewertung der Liegenschaft durch die Signa und die Fremdkapitalaufnahme liege nicht im Einflussbereich der BIG, heißt es von der staatlichen Behörde zur „Presse“. „Tatsache ist, dass der Baurechtszins, den die BIG entrichtet, gutachterlich überprüft wurde und in Anbetracht der Lage und der architektonischen Einmaligkeit des Gebäudes angemessen und wirtschaftlich ist.“
Die BIG vermietete das Gebäude an Universitäten und Forschungsinstitute. Allein in der großen Kassenhalle gehen täglich Hunderte Menschen ein und aus, sie wird für Veranstaltungen und Kunstausstellungen sowie als Kaffeehaus genutzt. Gleichzeitig wird sie als Ort zum Austausch zwischen den eingemieteten Institutionen gut angenommen. Für die Sanierung des Gebäudes nahm sie rund 46,8 Millionen Euro in die Hand. Das seien 23,1 Millionen Euro mehr gewesen als ursprünglich geplant. Das habe die Wirtschaftlichkeit nachteilig beeinflusst, heißt es in dem Bericht. Das habe nicht nur finanzielle Auswirkungen auf die BIG selbst, sondern auch auf die öffentlichen Einrichtungen, die der BIG Miete zu bezahlen hatten.
Die Mehrkosten seien laut der BIG entstanden, weil es „zusätzliche Bestellungen von eingemieteten Institutionen“ gab und sich sämtliche Folgen der Covid-Pandemie ausgewirkt hätten, darunter Materialknappheit und Lieferverzögerungen sowie steigende Inflation und erhöhte Finanzierungs-, Material- und Personalkosten.
Außerdem nahm der Rechnungshof das Salär der BIG-Chefs ins Visier. Der BIG-Geschäftsführer-Bezug war 2023 ein Drittel höher als der Bezug des Bundeskanzlers: Der Immobilienverwalter wird immer von zwei Geschäftsführern geleitet, wobei im überprüften Zeitraum insgesamt vier Personen diese Funktion innehatten. Eigentlich haben sich ihre Bezüge an jenen der Bundesbediensteten in vergleichbarer Verantwortung – etwa Sektionsleitungen – anzulehnen. Jedoch war der Bezug des BIG-Chefs um ein Drittel höher als der Bezug des Bundeskanzlers. Bereits ohne erfolgsabhängige Bestandteile überstiegen seine Jahresbezüge also die höchstmöglichen Bezüge dieser Bundesbediensteten um 16 bis 95 Prozent; inklusive gewährter Boni um 79 bis 159 Prozent. 2023 überstiegen ihre Jahresbezüge den Bezug des Bundeskanzlers um 18 bzw. 36 Prozent. Daher empfiehlt der Rechnungshof der Öbag, sich an die Regelung des Stellenbesetzungsgesetzes anzupassen.