Überhaupt war der 15-Jährige infolge seiner Vorstrafe mit einem Waffenverbot belegt. Um das zu umgehen, soll er sich eines drei Jahre älteren Cousins “bedient” haben, den er schließlich in ein Waffengeschäft schickte, um wenigstens an ein Messer zu kommen. Als der Cousin tatsächlich ein Jagdmesser erstand, während der 15-Jährige draußen wartete, orteten die LSE und die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) Gefahr im Verzug. Der IS-Anhänger wurde aus dem Verkehr gezogen. Seither befindet er sich wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft. In in ihrer nunmehrigen Anklage wirft ihn die Staatsanwaltschaft terroristische Vereinigung, kriminelle Organisation und terroristische Straftaten im Sinn des §278c StGB vor.