Bei einer Tankstelle in Wien hat die FPÖ zwei Stunden lang günstig tanken lassen. Konkret um 1,32 Euro pro Liter Benzin und um 1,52 Euro bei Diesel. Das könnte gegen Gesetz und Verordnung verstoßen haben.

Die hohen Preise an den Tankstellen sind derzeit eines der am intensivsten diskutierten Themen in Österreich. Einen ganz eigenen Beitrag zu der Debatte lieferte am Wochenende die Wiener FPÖ. Wie die ORF-Sendung „ZiB2“ berichtet, boten die Freiheitlichen am Sonntagnachmittag an einer Tankstelle in Wien-Ottakring für zwei Stunden verbilligten Treibstoff an. Eine Aktion, die nun ein juristisches Nachspiel haben könnte. Denn: Gerade erst hat die Regierung aus ÖVP, SPÖ und Neos festgelegt, dass die Spritpreise an Wochenenden nicht erhöht werden dürfen.

Der Reihe nach: Die FPÖ hatte am Wochenende angekündigt, am Montag in der Sondersitzung des Nationalrats ein eigenes Modell für die Senkung der Spritpreise einzubringen. Durch Streichen der CO2-Abgabe sowie die Halbierung der Mineralölsteuer solle Benzin und Diesel billiger werden. Die Kosten dafür beziffert die FPÖ selbst mit 3,4 Milliarden Euro pro Jahr. Geld, das Bundesparteiobmann Herbert Kickl über ein Streichen der Ukraine-Hilfen sowie „durch das Streichen ideologischer Klima- und Transformationsförderungen“ wieder hereinholen möchte.

Um die Idee einem Praxistest zu unterziehen, wurde der erste Teil des Modells, folglich das günstige Tanken, am Sonntag bei einer Tankstelle in Ottakring ausprobiert. Um 40 bzw. 44 Cent pro Liter günstiger als üblich konnten Autofahrer im Rahmen der blauen Aktion im Zeitraum von zwei Stunden in Wien tanken. Konkret um 1,32 Euro pro Liter Benzin und um 1,52 Euro bei Diesel. Der Andrang war dem Bericht zufolge groß: Knapp hundert Autofahrer sollen sich an der Tankstelle mit Treibstoff versorgt haben.

Eine Aktion, die der Partei um Obmann Dominik Nepp nicht nur Schlagzeilen einbrachte, sondern ihr möglicherweise auch juristische Konsequenzen bescheren könnte. Dem ORF zufolge prüft nun nämlich das Wiener Marktamt, ob gegen das Preisauszeichnungsgesetz oder die Spritpreisverordnung verstoßen wurde. (Red.)

>>> Bericht in der „ZiB2“

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