Von einem „Wendepunkt weg vom Chaos hin zur Ordnung“, sprach Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ). Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) nannte die Reform einen „großen, gemeinsamen Wurf“. Einen „Meilenstein“ ortete Neos-Klubobmann Yannick Shetty. Die Vertreter der türkis-rot-pinken Koalition sparten am Dienstag nicht mit Lob für Österreichs Umsetzung der neuen gemeinsamen europäischen Asylregeln (GEAS). Das Paket passierte am Dienstag den Ministerrat, in den nächsten Wochen soll es im Nationalrat beschlossen werden.

Nach der Flüchtlings- und Migrationskrise 2015/2016 wurde der Ruf nach einer Strukturreform der europäischen Asylregeln laut. Erst nach langem Streit konnten sich die Mitgliedstaaten im Jahr 2024 einigen. Die Reform verfolgt das Ziel, die irreguläre Migration einzuschränken und Verfahren zu beschleunigen. Über einen Teil der Asylanträge soll etwa bereits an den EU-Außengrenzen entschieden werden.

Die EU-Reform besteht aus zehn Verordnungen und einer Richtlinie. Die neuen Regeln sind zumeist unmittelbar ab dem 12. Juni 2026 in den einzelnen Mitgliedstaaten anzuwenden. Allerdings sind auch zahlreiche gesetzliche Anpassungen und Neuregelungen in Österreich notwendig – unter anderem im Asylgesetz, Fremdenpolizeigesetz und Grundversorgungsgesetz. „Das ist die größte fremdenrechtliche Novelle seit 20 Jahren“, sagte Innenminister Karner am Dienstag. Sie bringe „massive Verschärfungen“ mit sich.

Was ändert sich in Österreich?

Durch die Reform werden in den EU-Ländern drei Arten von Asylverfahren etabliert: Grenz-, Schnell- und Normverfahren. Die Grenzverfahren finden an den EU-Außengrenzen statt. In Österreich betrifft das die internationalen Flughäfen, zentralisiert werden die Verfahren beim Flughafen Wien Schwechat. Dort wurde ein neues Grenzterminal geschaffen. Schutzsuchende können bei ihrer Einreise am Flughafen mehrere Monate im Transitbereich bis zur Erledigung ihres Verfahrens festgehalten werden. Etwa dann, wenn sie Staatsbürger eines Landes mit geringer Asyl-Anerkennungswahrscheinlichkeit sind. Diese Verfahren müssen innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. Bei einer negativen Entscheidung sollen die Personen dann unmittelbar zurückgewiesen werden.

Unabhängig davon, können die Mitgliedstaaten künftig neben den Norm-, also dem regulären Asylverfahren, Schnellverfahren durchführen. Auch diese Verfahren sollen beschleunigt innerhalb von drei Monaten stattfinden. Betroffen davon sind unter anderem Personen, die in ihrem Asylantrag falsche Angaben machen oder aus einem sicheren Drittstaat stammen. Betroffene sollen so rasch außer Landes gebracht werden können. Für Minderjährige gelten Ausnahmeregeln.

Ausgebaut wird in Österreich auch die verpflichtende Rückkehrberatung, dadurch soll es verstärkt zu freiwilligen Ausreisen kommen. Ausreisepflichtige Fremde können künftig durch eine „Wohnsitzauflage“ verpflichtet werden, sich zur Vorbereitung ihrer Rückkehr in Quartieren des Bundes aufzuhalten.

Neu ist auch, dass in Österreich künftig eine Quote für Familienzusammenführungen gelten soll. Derzeit sind diese, von Härtefällen abgesehen, noch bis Mitte des Jahres ausgesetzt. Außerdem erhalten die Angehörigen beim Familiennachzug künftig nicht mehr einen Asylstatus in Österreich, sondern einen Aufenthaltstitel, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen: darunter ein Mindestalter von 21 Jahren bei Eheleuten und der Nachweis elementarer Deutschkenntnisse.

Welche Reaktionen gibt es auf die Reform?

Dass die Verfahrensdauer verkürzt werde, sei im Interesse der Staaten und Hilfesuchenden, meinte Vizekanzler Babler. Das System solle Ordnung schaffen: „Die Menschen sollen das Gefühl bekommen, dass die Politik die Dinge im Griff habe.“ Für Neos-Klubobmann Shetty bringt die Reform „mehr Recht, Ordnung und Kontrolle“: „Wir erkennen Probleme an, schlagen aber konkrete Lösungen vor.“ Karner meinte, das Asylsystem könne nur funktionieren, „wenn es streng und gerecht ist“.

FPÖ-Sicherheitssprecher Gernot Darmann ortete hingegen einen „schwarzen Tag für die Sicherheit unserer Heimat“. Die angekündigte „Quote“ beim Familiennachzug sei „reine Augenauswischerei“, da kein langfristiger Stopp erlaubt sei. Das Problem werde dadurch nicht gelöst. Auch kritisierte er, dass beim Familiennachzug künftig Aufenthaltstitel verliehen werden. Darmann forderte eine Kehrtwende hin zu einer „Festung Österreich“ und „konsequenter Remigration“.