Die Beschuldigten bekannten sich der fahrlässigen Tötung für schuldig. Gleich am Beginn der Einvernahme durch Strafrichter Peter Egger entschuldigten sie sich für ihr Fehlverhalten bei den Hinterbliebenen. Der Erstangeklagte sagte, er sehe sich als Hauptverantwortlicher, er habe die Verordnung des Medikamentes mit dem Wirkstoff Metamizol am 4. Februar händisch in das wöchentliche Fieberkurvenblatt eingetragen. Das Fatale: Bei der Erstaufnahme der Patientin habe die aufnehmende Ärztin die Unverträglichkeit der – auch an Demenz erkrankten Patientin – gegen Novalgin in dem Blatt vermerkt, und in der zweiten Aufenthaltswoche sei diese Unverträglichkeit in das Kurvenblatt auch noch übertragen worden, dann aber nicht mehr – wobei die Übertragung Aufgabe der Pflegekräfte sei. “Das Verschwinden der Anmerkung im Kurvenblatt ist mir nicht erklärbar”, sagte der Erstangeklagte.