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26.03.2026 13:59

(Akt. 26.03.2026 15:50)

Prozess gegen die "Letzte Generation" in Wien.

Prozess gegen die „Letzte Generation“ in Wien.
©APA/ROLAND SCHLAGER

Sieben ehemalige Mitglieder der aufgelösten Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“ standen am Donnerstag wegen Sachbeschädigung vor dem Wiener Landesgericht. Einige Angeklagte gaben politische Begründungen für ihre Handlungen und erhielten Applaus. Fünf Angeklagte erhielten nicht rechtskräftige Geldstrafen, zwei Fälle wurden durch Diversion abgeschlossen.

Die „Mumienhände“ waren erneut Thema im Prozess gegen die „Letzte Generation“. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt eine 28-jährige Studentin und eine 25-jährige Österreicherin schwerer Sachbeschädigung bei einer Autobahnblockade auf der A2 in Niederösterreich am 20. November 2023. Ein 28-jähriger Österreicher, eine 26-jährige Deutsche, ein 23-jähriger Deutscher, ein 33-Jähriger und ein 76-Jähriger werden der Beitragstäterschaft bezichtigt. Die Gruppe unterstützte die beiden Frauen, indem sie sich mit Superkleber auf der Straße festklebten. Die 26-Jährige ist zudem wegen eines Farbprotests am Flughafen Wien im Juni 2024 angeklagt.

Prozess gegen „Letzte Generation“: „Aktion war notwendig“

Die beiden angeklagten Frauen räumten die Aktion auf der Autobahn ein, bekannten sich jedoch nicht schuldig. „Die Aktion war notwendig“, sagte die Studentin vor der Richterin über die Aktion auf der Autobahn. Sie klebte sich ebenfalls einen Tag nach der Autobahnblockade beim Parlament fest. „Uns wurde immer gesagt: ‚Geht zu den Entscheidungsträgern.‘ Also haben wir beim Parlament protestiert.“ Die Studentin soll zudem orange Farbe am 6. Mai 2024 in einer Sparfiliale verschüttet und eine Protestaktion mit Hundekot bei der ÖVP-Parteizentrale am 8. Jänner 2025 gefilmt haben. „Protest lebt durch mediale Berichterstattung. Und Protest ist notwendig, wenn die ÖVP mit einer Nazi-Partei koaliert“, sagte sie dazu. An jenem Tag im Jänner 2025 waren gerade die Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ im Gange. Ihre 25-jährige Mitstreiterin hatte an diesem Tag mit einer anderen Aktivistin die Zentrale der Volkspartei in der Wiener Lichtenfelsgasse mit Hundekot beschmiert.

„Widerstand gegen Faschismus“

Die 25-Jährige gab vor der Richterin zudem zu, am 11. März 2023 orange Farbe auf der Stiege der Innsbrucker Uni verschüttet sowie die Brücke 4 des Terminal 3 am Flughafen Wien-Schwechat im Juni 2024 verunstaltet zu haben. Sie verwies jedoch darauf, dass sie bereits im Mai 2023 mit einer „Mumienhand“ protestiert habe, damals jedoch mit Lösungsmittel sowie Hammer und Meißel gelöst worden sei. Sie äußerte sich am Donnerstag auch in einer achtseitigen Erklärung zu ihren Protesten. „Es hat nicht gereicht. Politikerinnen und Politiker, Konzerne, Medien, die Reichen, und ja, auch die Gesellschaft haben versagt“, hieß es darin unter anderem. Der Hundekot an der ÖVP-Parteizentrale sei „kein spontaner Ausraster“ gewesen. „Das war eine bewusste Verantwortungsübernahme.“ Widerstand gegen Faschismus sei „keine Straftat“, er sei „eine Pflicht“. Sie habe seit ihrer Zeit in der Bewegung eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert bekommen.

Pensionist: „Fühlte mich durch mein Gewissen getrieben“

„Ich fühlte mich durch mein Gewissen getrieben“, sagte ein 76-jähriger Pensionist aus Bayern. „Ich muss jetzt alles tun, was in meiner Reichweite steht. Wir mussten was tun, was noch nie da war. Das haben wir gemacht.“ Der 76-Jährige nahm als Mitglied der Bewegung an Sitz- oder Klebeblockaden teil, jedoch ohne „Mumienhände“. Die Staatsanwaltschaft sieht ihn als Beitragstäter. „Ich konnte nicht anders. Ich bin gläubiger Christ und das war ein Akt der Menschenliebe“, betonte er. „Die Kinder haben eine Erwartung an uns, dass wir alles für ihre Zukunft tun.“

Richterin drohte mit Saalverweisen

Die Studentin, die 25-Jährige und der 76-Jährige ernteten nach ihren Einvernahmen Beifall vom Publikum und den weiteren Angeklagten. Die Richterin musste daraufhin mit Saalverweisen drohen. „Das ist keine politische Veranstaltung“, ermahnte sie das Publikum, das sich großteils aus früheren Mitgliedern der Bewegung zusammensetzte. Verteidiger Paul Kessler machte am Donnerstag Notstand für die Taten seiner Mandantinnen und Mandanten geltend und verwies zudem auf den jüngsten Prozess gegen mehrere Rapid-Fans nach einem Platzsturm beim Wiener Derby am 22. September 2024. „Da haben Leute Böller in den Familiensektor geworfen und sind mit Diversionen davongekommen“, sagte Kessler. „Das, worum es hier geht, sind ganz andere Motive. Sein Kollege Clemens Lahner beantragte einen Freispruch für einen 33-Jährigen, der bei den Protesten beim Parlament und auf der A2 ebenfalls teilgenommen hatte. Verteidiger Christian Schmaus beantragte eine Diversion für die 26-Jährige. Erneut wurden in der Verhandlung auch zwei Polizisten als Zeugen befragt. Die Richterin vertiefte sich dabei in die Frage rund um eine Weisung zur Lösung von „Mumienhänden“ von der Straße.

Richterin: „Habe das Gesetz zu akzeptieren“

Die Richterin verurteilte die 28-Jährige, die 25-Jährige, den 76-jährigen Pensionisten, den 23-Jährigen und den 33-Jährigen zu Geldstrafen. „Das ist jedermann klar, dass es Kosten und Zeit braucht, um das wieder in Ordnung zu bringen“, sagte die Richterin über die Gründe für die Strafen für die Studentin und die 25-Jährige. Sie sprach von einem bedingten Vorsatz in diesem Zusammenhang. Sie sei „gern bereit, diese Notstandssituation einzusehen, aber die Handlung muss geeignet sein, diesen Notstand abzuschaffen“, sagte die Richterin zu den weiteren Urteilen. Sie äußerte Verständnis für das Motiv der Proteste, „aber ich habe das Gesetz zu akzeptieren, nicht moralische Bedenken.“ Sie habe sich das Verfahren zudem „nicht ausgesucht“. Kessler erbat sich Bedenkzeit für seine vier verurteilten Mandanten, er hatte zuvor Freisprüche gefordert. Lahner erbat ebenso Bedenkzeit für den 33-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die 26-Jährige und der 28-Jährige fassten Diversionen aus.

Kritik an Urteilen in Prozess gegen „Letzte Generation“

Die verurteilten Angeklagten äußerten gegenüber der APA am Donnerstagnachmittag Kritik. „Die Richterin betonte, dass das kein politischer Prozess sei. Aber die Urteile waren ja jetzt wohl eher das Gegenteil“, sagte die Studentin. Auch die weiteren Angeklagten äußerten sich in diese Richtung. „Dass das Filmen eines Klimaprotests strafrechtliche Konsequenzen hat, während Fußballplatzstürmer mit Bewährung davonkommen – das ist keine Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Die Verhältnismäßigkeit fehlt, und das muss offen benannt werden“, ergänzte Kessler. Der Prozess ist Teil eines Großverfahrens gegen insgesamt 47 frühere Aktivistinnen und Aktivisten der ehemaligen Klimaschutzbewegung. Zuvor waren bereits zwölf Personen zu unbedingten Geldstrafen verurteilt worden. In elf Fällen davon ist das Urteil mittlerweile rechtskräftig. In einem Fall wurde Rechtsmittel angemeldet. Zudem waren 15 Fälle diversionell erledigt worden. Ein weiterer Prozesstag ist für den 16. April angesetzt.