Die für den Strafvollzug zuständige Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) sprach bei einem Pressetermin in Wien von einem „Systemversagen“. Der Strafvollzug sei „multi-morbid“, meinte Reinhard Klaushofer.
Für den Leiter der Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug fällt das Fazit zur gegenwärtigen Situation psychisch Kranker in den Gefängnissen ernüchternd aus. „Die dauerhaften Versorgungs- und Betreuungslücken im Strafvollzug bedingen systemisch verankerte Menschenrechtsverletzungen im Umgang mit Personen, die einen spezifischen Betreuungs- und Behandlungsbedarf haben“, stellte Klaushofer vor Medienschaffenden klar.
Besonders die menschenrechtlichen Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutz der psychischen und physischen Gesundheit würden systemisch durch die bestehenden Verhältnisse verletzt.
„Es gibt zu wenige Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie im Strafvollzug, um eine adäquate Betreuung zu ermöglichen“, führte Volksanwältin Schwarz aus. Folge dieses Missstandes sei, „dass sich das Justizwachepersonal um diese Inhaftierten kümmern muss, das dafür nicht ausgebildet ist, und dass Betroffene häufig in Einzelhafträumen weggesperrt werden.“
Dabei mache die Volksanwaltschaft seit Jahren darauf aufmerksam, dass die Versorgung psychisch erkrankter Häftlinge im Argen liege. „Doch die Warnungen wurden vom Justizministerium ignoriert, während die Anzahl jener Gefangenen steigt“, konstatierte Schwarz. Sie appellierte eindringlich ans Justizministerium, die Vorschläge der Volksanwaltschaft zur Verbesserung der gegenwärtigen Zustände rasch umzusetzen.
Ministerium nimmt Bericht „sehr ernst“
Man nehme den Bericht der Volksanwaltschaft „sehr ernst“ und werde die darin getroffenen Feststellungen sowie jeden Hinweis auf mögliche Missstände eingehend prüfen, teilte das Justizministerium mit. Als ersten Schritt veranlasste Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) noch am Donnerstag eine sofortige Überprüfung der angeführten Einzelfälle. Ein menschenrechtskonformer Umgang mit Menschen, denen die Freiheit entzogen wurde, müsse gewährleistet sein.
„Für mich ist klar: Eine nachhaltige Verbesserung erfordert eine ausreichende Finanzierung sowohl des Strafvollzugs- als auch des Gesundheitssystems“, stellte Sporrer fest. Sie befinde sich dazu bereits im Gespräch mit dem Gesundheitsministerium, um gemeinsam Lösungen für psychisch beeinträchtigte Menschen innerhalb und außerhalb des Vollzugs sicherzustellen. Ihr Ziel bleibe „die lückenlose Einhaltung aller menschenrechtlichen Standards. Wir werden die identifizierten Mängel durch die laufenden Reformen entschlossen und Schritt für Schritt beheben.“
Sporrer verwies auf „Versäumnisse“ aus der Vergangenheit. Sie arbeite diese seit Beginn ihrer Amtszeit „mit einer Reihe konsequenter Reformen“ auf: „Dies ist nicht von heute auf morgen möglich, sondern nur durch nachhaltige und beständige Arbeit an den Ursachen der Probleme.“Höchste Priorität habe dabei die Situation von psychisch beeinträchtigten Menschen in Haft. „Ein zentrales strukturelles Problem bleibt jedoch, dass zunehmend Menschen im Strafvollzug landen, die primär eine medizinische Versorgung im Gesundheitssystem benötigen“, betonte das Ministerium.
Bericht mit schockierenden Einzelschicksalen
Dem umfassenden Bericht der Volksanwaltschaft liegen 17 Besuche des Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) im Jahr 2025 und im ersten Quartal 2026 in diversen Justizanstalten (JA) zugrunde. Dabei wurden die Fälle von 59 Betroffenen erhoben, davon 13 Frauen und zwei Jugendliche. Der Bericht enthält schockierende Einzelschicksale. So wurde in der JA Krems ein psychisch kranker Minderjähriger angetroffen, der von der JA Wien-Josefstadt in die Wachau überstellt worden war. Während der junge Häftling in Wien von Fachärztinnen und Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie betreut wurde, sah der zu diesem Zeitpunkt 17-Jährige in Krems acht Monate nach seiner Überstellung erstmals den Anstaltspsychiater, als er – offensichtlich aufgrund von Unterversorgung – in einen psychischen Ausnahmezustand geraten war.
„Das kann so nicht sein“, stellte Schwarz fest, zumal der 17-Jährige zeitnah nach seiner Verlegung nach Krems einer Kinder- und Jugendpsychiaterin bzw. einem Kinder- und Jugendpsychiater oder zumindest dem Anstaltspsychiater hätte vorgestellt werden müssen. Dokumentiertermaßen waren ihm in Wien nämlich Psychopharmaka verordnet worden. Weshalb er überhaupt von der JA Josefstadt verlegt wurde, „hat sich nicht klären lassen“, erläuterte Klaushofer. Der inzwischen 18-Jährige sei in Krems monatelang sich selbst überlassen worden.
In der JA Stein war gemäß dem Prüfbericht der Volksanwaltschaft auf der Sicherheitsabteilung ein psychotischer Mann untergebracht, der bereits seit rund einem Jahr paranoide Symptome zeigte. Der Inhaftierte verweigerte jegliche Körperpflege und verunreinigte den Haftraum, der vollkommen verdreckt war. In der Zelle herrschte „eine Fliegenplage und ein sanitärer Übelstand“, wie im Schwerpunktbericht wörtlich festgehalten wird: „Die Aufenthaltsbedingungen waren menschenrechtlich unzumutbar. Verweigert eine inhaftierte Person die Körperhygiene, trägt die JA die Verantwortung für Hygienemaßnahmen. Dieser Fürsorgepflicht kam die JA Stein nicht ausreichend nach.“
Paranoid schizophrene Frau in Einzelhaftraum auf Männerabteilung
Vom Schwerpunktbericht umfasst ist auch ein drastischer Fall aus der JA Ried. Dort wurde eine psychisch kranke Frau über mehrere Monate hinweg 22 Stunden täglich in einem videoüberwachten Einzelhaftraum auf der Männerabteilung untergebracht. Die Betroffene leidet an paranoider Schizophrenie und an einer Substanzgebrauchsstörung, laut Volksanwaltschaft wäre für sie eine stationäre psychiatrische Unterbringung zwingend erforderlich. Die Anstaltspsychiaterin der JA Ried ist regulär alle 14 Tage für einen Tag in der JA anwesend.
Gleich mehrfach findet sich im Prüfbericht der Volksanwaltschaft die JA Schwarzau, Österreichs einzige Strafvollzugsanstalt für ausschließlich weibliche Häftlinge. Bereits Gegenstand medialer Berichterstattung war der Fall einer vermutlich hochgradig paranoiden Frau, bei der die zeitweise Unterbringung in einem Metallkäfig im Innenhof der Justizanstalt angedacht war. Seit ihrer Inhaftierung in der JA Schwarzau wurde die Betroffene durchgehend in einem Einzelhaftraum angehalten. „Die Inhaftierte empfand die seit sieben Monaten bestehende Isolation als Folter“, wird im Prüfbericht festgehalten. Um der Videoüberwachung zu entgehen, habe sich die Insassin über drei Monate in den Sanitärbereich ihres Haftraums zurückgezogen.
Appelle von Volksanwältin Schwarz
„Gefangene mit akuten schweren psychischen Erkrankungen gehören in einem Spital psychiatrisch behandelt“, fordert Volksanwältin Schwarz ein Mal mehr den Ausbau von Kapazitäten in Krankenhäusern und forensischen Abteilungen für die Versorgung von Inhaftierten. Zusätzlich müssten die Schulungsangebote für die Justizwache im Umgang mit psychisch kranken Personen erweitert und den Justizanstalten vor allem dringend mehr psychiatrisch geschultes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal zur Verfügung gestellt werden.
Innerhalb der Justizanstalten gehöre der Datenaustausch zwischen den einzelnen Fachdiensten verbessert bzw. überhaupt ermöglicht, verlangt Schwarz: „Derzeit kann ein Psychiater nicht in die Aufzeichnungen des Allgemeinmediziners einsehen. Wenn es etwa um die Änderung einer Medikation geht, ist das Fachpersonal auf die Rückmeldung der Insassen angewiesen. Das ist fahrlässig.“
Personal in den Justizanstalten „am Limit“
Der Bericht sei nicht als Kritik am Personal in den Justizanstalten zu verstehen, unterstrichen Schwarz und Klaushofer. Aufgrund von Personalmangel und begrenzter Kapazitäten seien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „am Limit“, sagte Schwarz. Es gebe „eine Minder- und Mangelversorgung“, die „systemischen Schwierigkeiten“ würden bei der Justizwache und dem Fachpersonal Gefühle von Ausweglosigkeit und Hilflosigkeit bewirken.
Strafverteidiger-Vereinigung tief betroffen
Gleichermaßen besorgt wie tief betroffen reagiert die Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen (VÖStV) auf den Sonderprüfbericht. Philipp Wolm, seit Herbst 2023 Präsident der VöStV, ortet im Gespräch mit der APA ein „strukturelles Totalversagen des österreichischen Strafvollzugs.“ Auch zu anderen aktuellen rechtspolitischen Fragen bezieht Wolm Stellung.
„Die Feststellungen der Volksanwaltschaft machen kein Einzelfallversagen sichtbar. Das ist ein strukturelles Totalversagen des österreichischen Strafvollzugs im Umgang mit psychisch erkrankten Menschen“, betont Wolm. Bezogen auf besonders drastische Einzelfälle, die im Prüfbericht erwähnt werden, hält Wolm fest: „Wer Minderjährige ohne psychiatrische Betreuung monatelang sich selbst überlässt, wer schwer erkrankte Insassen in der Sicherheitsabteilung verwahrt statt behandelt und wer psychisch schwerkranke weibliche Insassen unter fragwürdigen Bedingungen isoliert unterbringt, nimmt schwere gesundheitliche Schäden und Menschenrechtsverletzungen billigend in Kauf.“ Das sei „nicht nur fachlich unhaltbar, sondern rechtsstaatlich inakzeptabel.“ Der Staat verletze damit seine Schutzpflicht in gravierender Weise: „Das darf nicht folgenlos bleiben.“
Besonders empörend findet der VÖStV-Präsident die in der Justizanstalt (JA) Schwarzau angedachte und dann wieder verworfene Überlegung, eine psychisch kranke Insassin zeitweise in einem Metallkäfig unterzubringen. Das ähnle „einem Guantanamo im idyllischen Niederösterreich.“
VÖStV für „Akut-Investitionen“ in den Strafvollzug
Die VÖStV fordert „Akut-Investitionen“ in den Strafvollzug, was Personal, Ausbildung und Betreuung betrifft. Das Justizwachepersonal gehöre aufgestockt und entlastet, die Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten müssten verbessert werden. „Die psychologische, psychiatrische und sozialarbeiterische Betreuung muss in allen Justizanstalten massiv ausgeweitet werden“, bekräftigt Wolm, der sich für eine „grundlegende Reform des Strafvollzugs“ ausspricht: „Es muss ein modernes Strafvollzugsgesetz umgesetzt werden, das die Resozialisierung tatsächlich ins Zentrum stellt und menschenrechtskonforme Haftbedingungen garantiert.“
Dazu gehöre der Ausbau von Haftalternativen: „Die chronisch überfüllten Justizanstalten müssen mit einer weiteren Forcierung von gelinderen Mitteln, dem elektronisch überwachten Hausarrest und gemeinnützigen Leistungen entlastet werden.“
Gerade in Zusammenschau mit mehreren jüngst bekannt gewordenen Todesfällen in Haft gibt der aktuelle Bericht der Volksanwaltschaft der Strafverteidiger-Vereinigung zu denken. „Die Achtung und der Schutz der Menschenwürde gelten uneingeschränkt auch im Strafvollzug und stellen einen unverrückbaren Maßstab staatlichen Handelns dar. Wo Freiheitsentzug vollzogen wird, trifft den Staat eine gesteigerte Verantwortung für die körperliche und psychische Unversehrtheit der Betroffenen“, hält VÖStV-Präsident Wolm fest. Hinweise auf strukturelle Defizite, unzureichende Betreuung oder mögliche Pflichtverletzungen würden besonders schwer wiegen und bedürften einer konsequenten und transparenten Aufarbeitung.
VÖStV für unabhängige Führung der Bundesstaatsanwaltschaft
Was die im Werden begriffene Bundesstaatsanwaltschaft betrifft, spricht sich die Strafverteidiger-Vereinigung für eine unabhängige, fachliche Führung aus. „Das Dreier-Gremium sollte im Sinne der Rechtsstaatlichkeit mit Experten aus Wissenschaft und Anwaltei besetzt werden“, schlägt VÖStV-Präsident Wolm vor. Behielte man die Positionen nur Richtern und Staatsanwälten vor, würde die neue Weisungsspitze ungewollt einen Schattenstaat-Charakter erhalten.
Was das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Sicherstellung von Datenträgern und der darauf folgenden Änderung der Strafprozessordnung (StPO) betrifft, weisen die Strafverteidiger Vorbehalte der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zurück. Die WKStA hatte zuletzt den mit der Gesetzesänderung verbundenen „Mehraufwand“ und die „exzessive Nutzung von Beschuldigtenrechten“ beklagt sowie auf „besondere Probleme bei der Beschlagnahme von besonders geschützten Daten von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Medieninhabern“ hingewiesen.
„Bei allem Verständnis für unterschiedliche Interessenslagen und Ansichten erlaube ich mir die persönliche Anmerkung, dass sich ein Rechtsstaat durch die Ausübung von Beschuldigtenrechten und den Schutz des Anwalts- und Redaktionsgeheimnisses auszeichnet“, hält dem Wolm entgegen. Fundamentale Grundrechte sollten vom Staat „nicht als lästig empfunden werden“.