Im obersten Aufsichtsgremium rumort es heftig. Zu den PR-Tätigkeiten von Heinz Lederer und einem möglichen Kompetenzmissbrauch soll demnächst eine Beschwerde bei der KommAustria einlangen. Was kann die Behörde machen?
Stand der ORF-Stiftungsrat schon einmal so sehr in der Kritik? Wahrscheinlich nicht, obwohl die Konstruktion des höchsten Aufsichtsgremiums des ORF stets als richtig schlecht galt. Der politischen Zusammensetzung wegen, der sogenannten Freundeskreise, der schieren Größe (35 Personen!) und der Tatsache wegen, dass Mitglieder nicht unbedingt „unter Kompetenzverdacht“ stehen, wie das eine Mediensprecherin kürzlich formulierte. Nun aber zieht der Unmut immer weitere Kreise, dabei steht der Stiftungsratschef Heinz Lederer (SPÖ) im Zentrum der Kritik.
Das „Profil“ widmet ihm und seinen Engagements als PR-Berater einige Aufmerksamkeit. Die FPÖ fordert vehement seinen Rücktritt, selbiges tut auch der burgenländische SP-Landeshauptmann Peter Doskozil. Der am Donnerstag außerdem noch meinte, wenn der burgenländische Vertreter im Stiftungsrat neu besetzt werden müsste, würde er vom Entsenderecht nicht Gebrauch machen, „weil wir nicht mehr Teil dieses unsäglichen Spiels sein wollen“.
Manche haben wohl ihre Freude daran, dass die Vorwürfe gegen den Rat nicht einfach verebben. Dass Interessen dahinter stehen können, dass sie besonders vehement von der FPÖ (und dem bestimmenden Stiftungsrat aus ihrer Sphäre, Peter Westenthaler) stammen, heißt freilich nicht, dass eine Aufklärung nicht lohnt. Vor allem wenn es um die Frage geht, was die einzelnen Mitglieder und die Spitze des Gremiums machen dürfen und was nicht. Wie sonst sollte es Verbesserungen geben?
Die Vorgänge lohnen jedenfalls hinzusehen. So berichtet das „Profil“ darüber, dass Lederer in den Jahren 2021 und 2022 an Workshops teilnahm, die die Zukunft des Funkhauses in der Argentinierstraße betrafen. Das Gebäude war schon an die Vorarlberger Rhomberg-Gruppe verkauft, der ORF wollte aber noch Teile nutzen, es ging demnach um Dinge wie Umbaukosten oder Nutzungsrechte. Lederer nahm dem Bericht zufolge als Berater von Rhomberg an den Sitzungen Teil.
Fragen der Unvereinbarkeit wirft nicht nur dieses Engagements des jetzigen Vorsitzenden (einen angeblichen Beratervertrag mit der TV-Produktionsfirma Interspot habe er nie gehabt) auf. Doch wer prüft so etwas? Lederer meinte kürzlich noch in einer Aussendung, alle seine Beratungsleistungen seien „hinsichtlich der Vereinbarkeit mit meiner Funktion im ORF-Stiftungsrat geprüft“.
Was die Frage aufwarf: Von wem geprüft? Die Antwort, die Lederer nun der „Presse“ gibt: von ihm und seinem Anwalt. Mehr sei nicht nötig gewesen; Lederer meint, damit dem ORF-Gesetz Genüge getan zu haben. Ob das tatsächlich der Fall ist, dürfte demnächst die KommAustria beschäftigen.
Die weisungsfreie Behörde ist für vieles im Medienbereich zuständig, sie wird auf Beschwerde hin tätig und wacht auch über das ORF-Gesetz. Und obwohl man dort bisher wenig Erfahrung mit Beschwerden von Stiftungsräten hat, kann man doch auch auf eine solche hin tätig werden, erfährt „Die Presse“ – inklusive vieler Formulierungen im Konjunktiv. Westenthaler möchte eine Beschwerde bis zur nächsten Woche fertig haben, es soll dabei einerseits um Unvereinbarkeiten durch Lederers PR-Tätigkeit gehen, andererseits um den „Alleingang“, den Lederer im Fall Weißmann mit seinem Vize Gregor Schütze (ÖVP) unternahm. Der Stiftungsrat könne „nur als Kollegialorgan Entscheidungen treffen“, sagt Westenthaler. Was Lederer anders sieht: In der Causa Weißmann „waren wir rund um die Uhr anwaltlich beraten“, man habe sichergestellt, dass alles rechtens war. Wie auch immer: Die KommAustria vergibt keine Strafen. Wie das Urteil nach einer Prüfung auch lautet: Im besten Fall führt es dazu, dass die Politik reagiert.
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