Unternehmen nützen unterschiedliche Verkaufstaktiken, um ihre Kunden von der Attraktivität eines Angebots zu überzeugen. Vieles davon verstößt gegen das EU-Verbraucherrecht.

Schnäppchenjäger fiebern alljährlich auf besondere Rabatttage wie den Black Friday hin, weil dann (scheinbar) unwiderstehliche Angebote locken. Dass der Kunde bei solchen Aktionen getäuscht wird, ist aber eher Regel als Ausnahme, wie die EU-Kommission nun festgestellt hat: Fast jeder dritte untersuchte Online-Händler verweist falsch auf Rabatte, so die Brüsseler Behörde: Das stellten Verbraucherschutzbehörden an den Aktionstagen „Cyber Monday“ Ende November beziehungsweise „Black Friday“ Anfang Dezember 2025 fest. Verbraucherschützer aus 23 EU-Staaten, darunter auch Österreich, prüften die Verkaufstaktiken von ausgewählten Portalen in ihren jeweiligen Ländern – insgesamt 314 Online-Händler.

Vielfach verstießen Portale laut der Untersuchung gegen das EU-Verbraucherrecht. So verwiesen 30 Prozent der Händler falsch auf ihre Rabatte. Der Referenzpreis für einen Rabatt müsse nach EU-Recht der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage sein.

Die Behörden identifizierten zudem verschiedene Verkaufstaktiken. Mehr als die Hälfte der Händler (6 von 10), die Preisvergleiche nutzten (34 Prozent), erläuterten die Referenz für den Preis nicht eindeutig. Knapp ein Fünftel (18 Prozent) verwendete Druckverkaufstechniken wie etwa einen Countdown-Timer, wobei mehr als die Hälfte dieser Fälle irreführend gewesen seien. Weiter versuchten Portale (36 Prozent), den Warenkörben optionale Artikel hinzuzufügen – in einigen dieser Fälle ohne nach Zustimmung zu fragen (4 von 10).

Black Friday und Cyber Monday böten eine große Chance für Unternehmen und Verbraucher, teilte die zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Henna Virkkunen, mit. „Ein gutes Schnäppchen ist jedoch keine Entschuldigung, um die Regeln zu betrügen. Verbraucher erwarten eine faire Behandlung, egal ob sie online oder offline einkaufen.“

Solche EU-weiten Untersuchungen, sogenannte Sweeps, werden von der Europäischen Kommission koordiniert und gleichzeitig von den zuständigen nationalen Behörden durchgeführt. Die zuständigen Verbraucherschutzbehörden können nun Maßnahmen gegen die betroffenen Unternehmen ergreifen. (red./ag.)

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