Anspruchsberechtigt sind all jene Personen, die vom ORF-Beitrag befreit sind und zusätzlich eine soziale Leistung beziehen, etwa Pflegegeld, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung oder Sozialhilfe. Der Sozialtarif wird automatisch gewährt, wenn die Daten bei der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) vorliegen. Nur bei einem Wechsel des Stromanbieters müssen Anspruchsberechtigte dies der OBS melden. Weiters erhalten den Sozialtarif nur volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die die gesetzlichen Einkommensgrenzen einhalten.