Die SPÖ-Ministerinnen Anna Sporrer (Justiz) und Eva-Maria Holzleitner (Frauen) kündigen neue Maßnahmen im Kampf gegen digitale Gewalt an. Nach der in Deutschland entbrannten Diskussion um ein Verbot von sexualisierten Deepfakes sehen beide bei der derzeitigen gesetzlichen Lage Verbesserungsbedarf.

Auslöser der grenzüberschreitenden Debatte war die Schauspielerin Collien Fernandes, die mit schweren Vorwürfen gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen an die Öffentlichkeit gegangen ist. Dabei geht es um das Erstellen und Verbreiten von gefälschten, KI-generierten pornografischen Aufnahmen von ihr. Fernandes erstattete Anzeige gegen Ulmen. Dieser bestreitet die Vorwürfe über seinen Anwalt.

In Österreich könnten Betroffene bereits jetzt gegen Deepfakes vorgehen, heißt es von den Ministerinnen. Bei Verdachtsfällen sollten sofort Beweise gesichert werden, etwa mit Screenshots. Geraten wird außerdem, diese Fälle bei der Polizei anzuzeigen.

Zivilrechtlich können Betroffene Unterlassung und Löschung gemäß dem Urheberrechtsgesetz fordern sowie Schadenersatzansprüche geltend machen. Da Bilder rechtlich wie Worte gewertet werden, können auch Ansprüche wegen Beleidigung oder Kreditschädigung entstehen. Strafrechtlich können Deepfakes unter Tatbestände wie Cybermobbing, sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen oder Begleitdelikte wie Erpressung und gefährliche Drohung fallen.

Wir arbeiten in Österreich aktuell mit Hochdruck daran, die Erstellung und Verbreitung von solchen Inhalten klar zu sanktionieren

Anna Sporrer, Justizministerin (SPÖ)

Sporrer und Holzleitner sehen aber noch Luft nach oben. So soll der Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen weiterentwickelt werden. „Gewaltschutz muss online und offline gelten“, meinte Frauenministerin Holzleitner. Sie will sich zu dem Thema noch mit ExpertInnen abstimmen.

Um bestehende gesetzliche Schutzlücken zu schließen, habe Sporrer deshalb einen umfassenden Rechtsvergleich in Auftrag gegeben, hieß es aus ihrem Ministerium. Dabei sollen die Rechtslagen in der EU, speziell in Österreich, Deutschland und Spanien (wo Fernandes Anzeige erstattet hat), gegenübergestellt werden.

Auf EU-Ebene arbeite Österreich zudem an der Umsetzung einer entsprechenden Richtlinie mit. Diese stellt die nicht einvernehmliche Manipulation von Material, das sexuelle Handlungen vortäuscht, explizit unter Strafe – bisher ist das nicht der Fall. Das Justizministerium prüft im Rahmen dieser Umsetzung, ob eine ausdrückliche Erfassung von Deepfakes in Tatbeständen wie der gefährlichen Drohung oder dem Cybermobbing über die bestehenden Regelungen hinaus notwendig ist. (TT, APA)