
Der Erstanklagte bekannte sich schuldig, den Brand gelegt zu haben
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Nach dem Brand eines Innsbrucker Traditionsgasthauses im Juni vergangenen Jahres sind der 37-jährige Pächter des Lokals sowie sein 44-jähriger „Helfer“ am Montag am Landesgericht Innsbruck in einem Schöffenprozess zu je dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Dem erstangeklagten „Helfer“ war das Verbrechen der Brandstiftung zur Last gelegt worden, dem zweitangeklagten Ex-Pächter die Anstiftung zu ebenjener sowie das Vergehen des schweren Betrugs.
Die Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig. Die Verteidiger der beiden Männer verzichteten auf Rechtsmittel, die Staatsanwältin gab hingegen keine Erklärung ab. Zuvor begründete Richterin Heide Maria Paul das Urteil, das sie nach rund 30-minütiger Beratung mit den Schöffen gefällt hatte. „Beide Angeklagten waren zwar reumütig geständig, man darf aber nicht aus den Augen verlieren, dass der Brand auch Bewohner im Haus gefährdet hat“, sagte die Richterin. Nur durch das Einschreiten der Feuerwehr „ist ein noch größerer Schaden verhindert worden“, betonte Paul. Insgesamt sei ein Urteil „im unteren Drittel“ des Strafmaßes von zehn Jahren „schuld- und tatangemessen“.