Eindruck der Kunstmesse Holstenart in Neumünster.

AUDIO: Nachrichten aus dem Studio Kiel 16:30 Uhr – 31.03.2026 (2 Min)

Stand: 31.03.2026 20:58 Uhr

Das Plagiat eines Gemäldes ist am Wochenende auf der Kunstmesse Holstenart in Neumünster zum Verkauf angeboten worden. Die Künstlerin des Originalwerks meldete sich zu Wort – und übt auch Kritik am Veranstalter.

von Thomas Viet Dang

Am Wochenende ist die Kunstmesse Holstenart in Neumünster zu Ende gegangen. Auf 5.000 Quadratmetern Fläche konnten Künstlerinnen und Künstler dort ihre Werke ausstellen. Mittendrin das Gemälde eines Mannes aus dem Kreis Pinneberg, der sein Bild für 400 Euro zum Verkauf anbot. Es zeigte eine offene Nivea-Cremedose, darin ist eine Vulva zu sehen.

Das Problem daran: Es ist offenbar nicht sein geistiges Eigentum – so lautet der Vorwurf der Künstlerin Maris Rauch aus Sankt Augustin in Nordrhein-Westfalen. Sein Gemälde sei von einem ihrer Gemälde abgemalt worden, sagte sie NDR Schleswig-Holstein, und somit eine Fälschung.

Besucher der Holstenart machen Rauch aufmerksam

Rauch selbst war nicht auf der Messe. Aber Besucherinnen und Besucher der Messe hätten sich am Sonntag an sie gewandt und ihr Fotos von der Kopie geschickt – Rauch habe ihr Werk ganz klar wiedererkannt. Noch während die Holstenart lief, postete die Künstlerin dazu ein Instagram-Video, in dem sie die Vorwürfe gegenüber dem mutmaßlichen Fälscher thematisiert. Er habe „eins zu eins mein Bild geklaut“, sagt sie darin. „Feministische Kunst von Frauen zu klauen ist der feministischste Move, den du bringen konntest.“

Gemälde der Künstlerin Maris Rauch: Eine Cremedose mit einer Vulva.

Eine Nivea-Cremedose mit einer Vulva: Das ist das Originalbild von Maris Rauch.

Rauch, auch bekannt als VolaneArt, habe vergangenes Jahr angefangen, das Bild zu malen und es in diesem Jahr an eine Frau verkauft, sagt sie. Den ganzen Schöpfungsprozess habe sie auch transparent auf ihrem Instagram-Account dokumentiert. Mehr als 320.000 Menschen folgen ihr dort. Vermutlich hätten es Besucher der Messe deswegen auch wiedererkannt, so Rauch.

Gemälde bleibt bis zum Schluss hängen

Rauch hat nach eigenen Angaben direkt nach Bekanntwerden des Plagiats am Sonntagnachmittag versucht, die Holstenart über Instagram anzuschreiben. Doch bis zum Ende der Messe habe es keine Antwort von den Veranstaltern gegeben, sagt Rauch.

Erst am Montag nach Ende der Messe kontaktierte nach Rauchs Aussagen der Projektleiter der Holsteinart, Christoph Honnen, die Künstlerin via Instagram. In einem Telefonat entschuldigte er sich demnach für den Vorfall und erklärte ihr, wie es dazu gekommen sei, so Rauch. In einem anschließenden Statement, das die Holstenart auf ihrem Instagramkanal veröffentlicht hat, geht Honnen auf das Thema ein und erklärt die Hintergründe des Vorfalls.

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Kritik am Umgang der Holstenart

Die Künstlerin Maris Rauch vor ihren Gemälden.

Künstlerin Maris Rauch ist auch bekannt als VolaneArt. Auf Instagram lässt sie ihre Fans teilhaben an der Entstehung ihrer Werke.

Rauch findet den Umgang der Veranstalter mit dem Thema schwierig, sagt sie gegenüber NDR Schleswig-Holstein. Das Statement sei zwar sehr wichtig gewesen, aber im minutenlangen Video der Holstenart würden die betroffenen Künstlerinnen und Künstler nicht einmal erwähnt. „Es fühlte sich alles an wie leere Worthülsen“, so Rauch. Auch viele User äußern unter dem Statement der Holstenart Kritik daran.

Ich hatte da eigentlich den Anspruch an eine Kunstmesse, dass die überwachen, ob da jemand Plagiate ausstellt oder nicht.

Maris Rauch, Künstlerin aus Nordrhein-Westfalen

Ein weiterer Kritikpunkt Rauchs: die späte Reaktion der Veranstalter, nachdem die Plagiatsvorwürfe bekannt wurden. Das gefälschte Werk sei zwar offenbar nicht verkauft worden, allerdings habe es bis zum Schluss auf der Messe hängen bleiben können, kritisiert die Künstlerin. „Die Messe hätte meiner Meinung nach schon in dem Moment des Plagiatsvorwurfs reagieren müssen – hat sie aber nicht“, so ihr Vorwurf.

Veranstalter äußert sich – Aussteller ausgeschlossen

Der Geschäftsführer der Holstenart, Dirk Iwersen, äußerte sich zu den Vorwürfen auf NDR Anfrage. So sei Rauchs Instagram-Statement erst am Sonntag um 15.30 Uhr gepostet worden, er selbst habe erst 16.30 Uhr vom Thema erfahren – zu spät, um noch zu handeln, sagt er. „Wir sind dann sofort in die Überprüfung gegangen“, erklärt Iwersen. „Aber um 17 Uhr endete die Messe, sodass nach Prüfung des Vorwurfs – den wir als korrekten Vorwurf einstufen – was die Messe betraf nicht mehr handeln konnten“, so der Messe-Chef.

Rund 500 Milliarden Dollar werden jährlich mit Plagiaten umgesetzt. Die Nachahmungen stammen längst nicht mehr nur aus dem fernen Asien. Auch in Deutschland wird fleißig kopiert.

Und: Der Aussteller selbst sei zu diesem Zeitpunkt bereits weg gewesen. Womöglich, vermutet Iwersen, habe er davor schon vom Vorwurf erfahren. Die Veranstalter haben ihn laut Iwersen von zukünftigen Kunstmessen der Holstenart ausgeschlossen. „Der wird in den Holstenhallen nie wieder ausstellen dürfen“, betont er. Es sei ein Unding, geistiges Eigentum zu klauen. „Solche Leute wollen wir nicht auf einer Kunstmesse haben. Das ist nicht Künstler-like“, so Iwersen.

Schleswig-Holsteiner gesteht Vorwürfe ein

Der Aussteller, gegen den die Vorwürfe gerichtet sind, äußerte sich am Montag in einem kurzen schriftlichen Statement auf Instagram zu dem Vorfall. „Ich habe Vorlagen von VolaneArt verwendet, ohne sie als Urheberin zu nennen“, gesteht er dort ein, und entschuldige sich bei ihr. „Das war falsch und respektlos.“ Er habe die Bilder entfernt. Dass er allerdings im Kontakt mit Rauch stehe, weist diese zurück. Es habe bisher keine Kontaktaufnahme gegeben.

Urheberrecht verletzt: Rauch lässt sich juristisch beraten

Darüber hinaus sollen weitere Künstler von den Fälschungen des Schleswig-Holsteiners betroffen sein, berichtet Rauch. Auch ihre Werke sollen in Neumünster ausgestellt worden sein. Auf Instagram äußerte sich dazu beispielsweise die Stuttgarter Künstlerin Theresa Maria Müller. „Da sind wir jetzt in der Prüfung“, so Messe-Chef Iwersen. Es gebe bisher einen weiteren bestätigten Fall.

Künstlerin Maris Rauch will sich nun rechtlich beraten lassen, um weitere Schritte gegen den Künstler einzuleiten. „Ich hoffe, dass die Holstenart einen anderen Umgang mit der Kunst findet“, resümiert sie.

Holstenart will Konsequenzen ziehen

Bisher mussten ausstellende Künstlerinnen und Künstler der Holstenart im Vorfeld drei Werke einreichen, die geprüft werden, erklärt Iwersen. Bei der Messe selbst könnten die Künstler dann auch mehr Gemälde ausstellen. Es seien schlichtweg zu viele, um alle zu prüfen, betont der Geschäftsführer. Insgesamt würden bis zu dreitausend Kunstwerke auf der Holstenart präsentiert. „Da ist eine komplette Plagiatsprüfung nicht machbar.“

Ab dem kommenden Jahr wollen die Veranstalter aber von den Künstlern eine schriftliche Verpflichtung einfordern, keine Plagiate auszustellen. Bislang sei das schlichtweg nicht notwendig gewesen. „Es hat bisher einfach keine Plagiate gegeben“, sagt er. Außerdem sollen, so Iwersen, mithilfe einer Agentur im Vorwege Bilder und Kunstwerke überprüft werden.

Das Urheberrecht schützt Werke, die eigens von jemandem geschaffen wurden und Ausdruck einer eigenen, geistigen Schöpfung sind. Das können Fotos, Musik, Sprachwerke oder auch Gemälde sein. Die Anforderungen dafür seien allerdings gar nicht besonders hoch, erklärt der Hamburger Fachanwalt Prof. Dr. Martin Gerecke. Auch eine Skizze könne bereits urheberrechtlich geschützt sein, sofern sie kreativ und originär ist.

Verletzt wird das Urheberrecht dadurch, dass jemand dieses Werk abmalt, abfilmt oder anderweitig kopiert und ohne Einverständnis des Urhebers öffentlich zur Schau stellt, so der Fachanwalt Prof. Dr. Martin Gerecke. Solche Fälle können einerseits zivilrechtlich verfolgt werden, mit der Aufforderung, die Veröffentlichung zu unterlassen. Außerdem kann der Urheber Schadensersatz einklagen. Daneben können vorsätzliche Urheberrechtsverletzungen auch strafrechtlich relevant sein.

Ein weiteres Recht, das in solchen Fällen häufig verletzt werde, so Fachanwalt Prof. Dr. Martin Gerecke, sei das Nennungsrecht, also wenn das Werk des Urhebers ohne seine Nennung ausgestellt wird. Eine Verletzung dieses Rechts könne auch hier zivilrechtliche Ansprüche nach sich ziehen.

Eine Katze findet sich in einem modernen Gemälde wieder.

Bei der zweiten Kunstmesse „Holsten-Art“ sind alle Flächen ausgebucht. Die Werke kosten zwischen 20 und 2.000 Euro.

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