Gut ein Jahr nach dem Tod einer 33-jährigen Frau auf dem Großglockner in Österreich steht ihr Freund vor Gericht. Der heute 37-jährige Mann muss sich am Donnerstag vor dem Landesgericht Innsbruck wegen des Vorwurfs der grob fahrlässigen Tötung verantworten.

Was war passiert? Am 19. Januar 2025 war der erfahrene Bergsteiger mit seiner 33 Jahre alten Freundin auf dem Weg zum Gipfel des Großglockners auf 3798 Meter Höhe. Knapp unterhalb des Gipfelkreuzes verließen die Frau jedoch die Kräfte, ein Weitergehen war nicht mehr möglich. Später in der Nacht stieg der 36-Jährige schließlich alleine ab, um Hilfe zu holen. Diese kam jedoch zu spät.
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Frau am Großglockner zurückgelassen: Prozess in Innsbruck

Vor dem Prozess fand die Staatsanwaltschaft drastische Worte. Der Angeklagte habe seine Freundin in der Nacht „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels zurückgelassen, hieß es in einer Mitteilung.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Alpinisten eine Reihe von schweren Fehlern vor. Die Behörde meint, dass er die mangelnde Erfahrung seiner Freundin nicht berücksichtigt und nicht für die nötige Ausrüstung gesorgt habe.

Der Mann ist wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft agierte er faktisch als Bergführer seiner weniger erfahrenen Freundin und beging dabei viele schwere Fehler.

Angeklagter bekennt sich nicht schuldig

Im Prozess wies der Angeklagte am Donnerstag die Verantwortung jedoch von sich und stellte die Stunden vor dem Tod seiner Freundin auf dem höchsten Berg Österreichs anders dar. „Geh jetzt, geh!“ – Mit diesen Worten habe die Frau ihren Freund selbst gebeten, sie in der für beiden gefährlichen Situation alleine zu lassen und Hilfe zu holen, schilderte hingegen der Angeklagte. „Sie hat mir dadurch das Leben gerettet“, meinte er. Er betonte, „dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist, und wie es passiert ist.“ Schuldig bekannte er sich aber nicht.

Der Angeklagte betonte, dass seine Freundin ebenfalls begeisterte Bergsteigerin und sehr sportlich gewesen sei. „Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen“, sagte er – entgegen seinen früheren Aussagen, in denen er sich als der Verantwortliche der Gipfelbesteigung beschrieben hatte.

Vor Gericht erklärte der Mann, dass er sich seine Bergsteiger-Kenntnisse selbst in der Praxis und mit Online-Videos beigebracht habe. Kurse habe er nie belegt. 

Richter im Prozess: „Das müssen Sie als Bergsteiger wissen“

Der auf Alpin-Fälle spezialisierte Richter ist selbst ein erfahrener Bergretter. Er wies darauf hin, dass die Verstorbene offenbar wenig oder keine Erfahrung im hochalpinen Gelände im Winter gehabt habe. Winter-Besteigungen seien im Vergleich zum Sommer „eine andere Galaxie“, sagte er. 

Der Jurist stellte auch viele Fragen zu Seiltechniken und Notfallmaßnahmen, die der Angeklagte nicht angewendet hatte. „Das müssen Sie als Bergsteiger wissen“, sagte der Richter etwa zur Tatsache, dass der 37-Jährige die Einsatzkräfte nicht richtig über die totale Erschöpfung seiner Freundin informiert habe.

Prozess wegen fahrlässiger Tötung: Frau stirbt am Großglockner

Zuvor hatte der Verteidiger angegeben, der Angeklagte habe seine Freundin zurückgelassen, um selbst Hilfe zu holen. Er wies die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. Aus seiner Sicht war der Tod der Frau „ein tragischer Unglücksfall“, wie die „Kleine Zeitung“ aus einer Stellungnahme des Juristen an die Staatsanwaltschaft zitierte. Demnach habe das Paar die Tour gemeinsam geplant und sich ausreichend vorbereitet gefühlt.

In einem Interview mit der Zeit nahm auch die Mutter der Verstorbenen den 37-Jährigen in Schutz: Sie finde es unfair, wie mit dem nun Angeklagten umgegangen wird – und spricht gar von einer „Hexenjagd“. Außerdem widerspricht sie der Staatsanwaltschaft und sagte: „Es macht mich wütend, dass meine Tochter als kleines Dummerchen dargestellt wird, das sich auf den Berg hochschleifen lassen hat.“ Das Paar habe Entscheidungen immer gemeinsam getroffen.

Sie beschreibt ihre Tochter als verantwortungsbewussten, naturverbundenen und gut trainierten Menschen, der gerne die Grenzen auslotete. Aber: „Für sie waren die Berge kein Ort des Leichtsinns, sondern der Stille, der Achtsamkeit und des Respekts. Sie bereitete sich sorgfältig auf ihre Touren vor und begegnete der alpinen Welt mit Demut. Dass sie ausgerechnet dort, wo sie sich so lebendig fühlte, ihr Leben verlieren musste, ist für mich kaum zu begreifen.“

Frau in der Nacht am Großglockner zurückgelassen

Für die Mutter steht fest: „Der Tod meiner Tochter war das Ergebnis einer tragischen Verkettung unglücklicher Umstände“, weshalb sie dem 37-Jährigen keine Schuld zuweisen möchte. Ich möchte dem Freund meiner Tochter dafür keine Schuld zuweisen. 

Dem Angeklagten drohen bis zu drei Jahre Haft. Für den Prozess war vorerst nur ein Tag eingeplant. Allerdings sollen zwei Gutachter und mehr als ein Dutzend Zeugen – darunter Bergretter – aussagen. Deshalb ist eine Verlängerung nicht ausgeschlossen.

(mit dpa)

Kevin Bury

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