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Berlin – Jetzt ist die Katze aus dem Sack! Nach tagelanger Rumeierei über die Ostertage musste Verteidigungsminister Boris Pistorius (66, SPD) am Dienstag gegenüber BILD eine Mega-Panne beim neuen Wehrdienstgesetz einräumen lassen: Anders als wiederholt von seinem Ministerium behauptet, müssen deutsche Männer zwischen 17 und 45 Jahren sich doch eine Ausreisegenehmigung holen, wenn sie länger als drei Monate das Land verlassen wollen. Noch am Montag hatte das Ministerium erklärt, dass eine Genehmigung als automatisch erteilt gelte, die Regel sei ausgesetzt. BILD und andere deutsche Medien hatten dementsprechend berichtet.

Doch die Widersprüche bleiben. Was gilt denn nun? Das, was im Gesetz schwarz auf weiß steht? Oder das, was das Pistorius-Ministerium behauptet?

Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler (63, Uni Oldenburg) sagte klipp und klar: „Man kann gar nicht darüber streiten: Die Frage, ob eine Genehmigungspflicht gilt oder nicht, ist völlig eindeutig mit ‚Ja‘ zu beantworten. Zu sagen, es gibt keine Genehmigungspflicht, ist Quatsch.“ Sein Fazit: „Das Ministerium vernebelt.“

Für den Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler (63, Uni Oldenburg) steht fest: „Das Ministerium vernebelt“

Für den Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler (63, Uni Oldenburg) steht fest: „Das Ministerium vernebelt“

Foto: Universität Oldenburg

Das Ministerium konterte: „Derzeit muss niemand einen längeren Auslandsaufenthalt genehmigen lassen.“

BILD wollte es genau wissen, bohrte am Dienstag bei Pistorius nach: Wo steht die Ausnahme von der Ausreise-Regel für Männer? In welchem Gesetz oder welcher Verwaltungsvorschrift? Und wie ist der genaue Wortlaut?

Wenig später trat das Verteidigungsministerium kleinlaut den Rückzug an! BILD erfuhr: Die Ausnahme, von der die Pistorius-Leute das ganze Osterwochenende sprachen, gibt es nicht! Man arbeite nun mit Hochdruck daran: „Es fehlt nur eine Unterschrift.“

Und nun? Ein Ministeriumssprecher zu BILD: „Die Ausnahme von der Genehmigungspflicht“ solle noch diese Woche zugelassen werden. Klartext: Das Ministerium hat am Osterwochenende rumgeeiert, das Land hinter die Fichte geführt.

Doch damit ist die Verwirrung nicht komplett weg: Denn warum sollte die Regel auch Männer bis 45 treffen? Darf der Bund die auch noch einziehen, obwohl die Wehrpflicht eigentlich nur bis 23 Jahren gilt. Antwort: Ja, wenn die Wehrpflicht (immer noch ausgesetzt!) wieder reaktiviert wird. Und wann soll das passieren? Antwort: Wenn sich nicht genügend Freiwillige für den freiwilligen Wehrdienst melden.

Denn dann müsste der Bundestag die Wehrpflicht wieder einsetzen. Und dann würde auch die Männer-Ausreise-Regel wieder gelten. So wie ganz früher (Kalter Krieg!). Bis zum Januar 2026 galt diese Regel auch, aber nur im „Spannungs- oder Verteidigungsfall“ (Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag nötig).

All das gilt jetzt nicht. Nur, wie nun feststeht, die Männer-Ausreisesperre.

Der Experte

Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler (63) ist Rechtswissenschaftler und Professor für Öffentliches Recht und Medien- und Telekommunikationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.