Vertrag wurde geprüft 
Der Richter des Bezirksgerichtes Linz vertritt die Ansicht, dass „(…) in der Gesamtbetrachtung im konkreten Fall die Elemente eines Mietvertrages überwiegen.“ Der Vertrag des Theaters ist demnach unbefristet, was nun bedeutet, dass es grundsätzlich nur aus „wichtigen Gründen“ gekündigt werden könnte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die Vermieter (Klagende Partei) haben nun noch die Möglichkeit, binnen vier Wochen Berufung zu erheben. Dann würde der Akt einem 3-Richter-Senat des Landesgerichtes Linz zur Entscheidung vorgelegt werden.