Weil ihre geplante Photovoltaikanlage vom öffentlichen Raum aus einsehbar gewesen wäre, untersagte die Stadt St. Pölten einer Hauseigentümerin die Errichtung auf dem eigenen Dach. Die Betroffene akzeptierte diese Entscheidung nicht und bekämpfte das Verbot auf dem Rechtsweg.

Der Fall landete schließlich beim Verfassungsgerichtshof. Dieser hob das Verbot auf und stellte in einem Erkenntnis klar, dass es für ein pauschales Untersagen von PV-Anlagen keine ausreichende gesetzliche Grundlage gibt.

Mit seiner Entscheidung stoppte das Höchstgericht die bisherige Vorgangsweise der Stadt. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes reicht die bloße Sichtbarkeit einer Anlage von der Straße aus nicht aus, um deren Errichtung generell zu verbieten.

„Ich wollte einfach Strom am eigenen Dach erzeugen. Dass ich dafür bis zum Verfassungsgerichtshof gehen musste, zeigt, wie absurd die Situation war“, zeigt sich die Hauseigentümerin irritiert. Sie wurde im Verfahren von Rechtsanwältin Michaela Krömer vertreten, das von Klimarechtsorganisation CLAW strategisch begleitet wurde.

Mögliche Signalwirkung für Gemeinden

Das Erkenntnis könnte über St. Pölten hinaus Bedeutung haben. Laut Presseaussendung könnten auch ähnliche Regelungen in anderen Gemeinden durch das Urteil ins Wanken geraten. „Ich sehe diese Entscheidung tatsächlich als eine Einladung, diese Totalverbote rechtlich zu bekämpfen, weil man an dem konkreten Fall auch sehen kann, dass es sehr wohl als gesetzeswidrig – sogar mit einer knappen Begründung – aufgehoben wird. Das heißt: Sichtbarkeit dürfte kein rechtlich starkes Argument gegen den Ausbau Erneuerbarer Energien sein“, sagt Michaela Krömer im Gespräch mit dem Ö1.

Der Fall macht einen grundsätzlichen Konflikt sichtbar: Während der Ausbau erneuerbarer Energie politisch forciert wird und steigende Energiepreise viele Menschen zum Umstieg bewegen, stehen dem auf lokaler Ebene häufig lokale und regionale Vorschriften dagegen.

Eine Stellungnahme der Stadt St. Pölten zum Erkenntnis und wie die Stadt damit umgehen wird, gibt es derzeit noch nicht.

Wegen PV auf Dächern: St. Pöltner Schutzzone beim Verfassungsgericht

Gericht hat Bedenken