Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat am Freitag eine Gesetzesänderung bei den Begutachtungen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) angekündigt. Zuvor hatte die PVA erklärt, dass „bei Begutachtungen im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit und Invalidität“ weiterhin kein Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson bestehe: „Dies zu ändern, obliegt dem Gesetzgeber.“ Genau darum will sich Schumann nun kümmern.

„Die Menschen brauchen in einer so sensiblen Situation Rechtssicherheit. Diese gesetzliche Grundlage wird auf die Begutachtungsverfahren zugeschnitten sein und die Erarbeitung in enger Abstimmung mit der PVA passieren.“

Wie Gutachter:innen der PVA mit Menschen umgehen, die Pflegegeld oder Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension beantragen, hat bei vielen Stellen Kritik hervorgerufen, die AK berichtete von einer steigenden Anzahl an Klagen. Auch die Begutachtungspraxis des Sozialministeriumsservice (SMS) sowie bei Gerichtssachverständigen wurde von Hilfsorganisationen, aber auch etwa von der Volksanwaltschaft kritisiert.

Vor Ostern hatte Schumann mehrere Maßnahmen zur Verbesserung angekündigt. Neben einem Verhaltenskodex für Gutachterinnen und Gutachter und einem Beschwerdemanagement für PVA und SMS wurde auch der Punkt der Mitnahme einer Vertrauensperson bei allen Begutachtungen genannt.

Warum eine Vertrauensperson so wichtig ist, zeigen die Ergebnisse einer Foresight-Studie im Auftrag der AK Oberösterreich, die vor einem Monat veröffentlicht wurde. Laut der Erhebung gaben 70 Prozent der befragten Antragstellenden für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension bei der PVA an, die Untersuchungen als „wenig“ oder „gar nicht“ respektvoll empfunden zu haben.

Die Rede war auch von „kasernenartigem Ton“ bis hin zu „Anschreien“ und Unterstellungen, Betroffene würden die gesundheitlichen Probleme simulieren. Solche Untersuchungen nicht alleine durchstehen zu müssen, wäre für Betroffene eine große Unterstützung. (TT, APA)