Die Verteidigerin des Mannes, Pia Kern, hatte Klauß gezielt als Zeugen geladen. Ihr Mandant habe zwar das Spielfeld betreten, jedoch mit der Absicht, die Situation zu beruhigen und deeskalierend auf andere Fans einzuwirken.
Klauß selbst konnte dazu keine konkrete Einschätzung abgeben. Rückblickend beschrieb der Deutsche die Ereignisse als abrupt und chaotisch: Plötzlich seien zahlreiche Menschen auf den Rasen geströmt. Innerhalb der Mannschaft habe man rasch erkannt, dass ein Rückzug in die Kabine notwendig sei.
Sein Fokus habe ausschließlich darauf gelegen, die Spieler in Sicherheit zu bringen, während er die Handlungen einzelner Personen nicht beurteilen könne. Die gesamte Situation habe deutlich gemacht, dass sich etwas ereignete, das im Fußballbetrieb weder üblich noch akzeptabel sei. Persönlich habe sich Klauß jedoch nicht bedroht gefühlt.
Angeklagter betont deeskalierende Absicht
Der betreffende Angeklagte hatte bereits zuvor erklärt, dass er an diesem Tag seinen Geburtstag gefeiert und seine Familie ins Stadion eingeladen habe, um zu zeigen, dass das Wiener Derby seiner Ansicht nach zu Unrecht als Hochrisikospiel eingestuft werde. Als es dennoch zum Platzsturm kam, habe ihn das verärgert. Während er früher in vergleichbaren Situationen aktiv involviert gewesen sei, habe er diesmal bewusst versucht, schlichtend einzugreifen. Allerdings ist der Mann mehrfach vorbestraft, was im Verfahren ebenfalls eine Rolle spielt. Ein Urteil wurde für den Mittag erwartet.
Ursprünglich richtete sich die Anklage gegen 22 Personen. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen unter anderem schwere gemeinschaftliche Gewalt, Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie Sachbeschädigung vor. Im Zuge der Ausschreitungen wurden mehrere Polizisten und Fans verletzt.
Seit Prozessbeginn am 12. März konnten 15 Beschuldigte das Verfahren mittels Diversion beenden. Neben Verfahrenskosten in Höhe von 150 Euro mussten sie jeweils 50 Euro als symbolische Wiedergutmachung an den SK Rapid sowie an einen verletzten Beamten leisten. Zusätzlich wurden gegen sie zweijährige Stadionverbote ausgesprochen.
Vier weitere Angeklagte erhielten bedingte Freiheitsstrafen zwischen drei und 14 Monaten. Ein 30-jähriger Beteiligter wurde zu einer teilbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt.
Siehe auch:
Bundesliga-Vorschau Runde 26: RB Salzburg vs. LASK, Steirer Duell und Wiener Derby
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