{"id":103818,"date":"2026-04-15T11:28:08","date_gmt":"2026-04-15T11:28:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/103818\/"},"modified":"2026-04-15T11:28:08","modified_gmt":"2026-04-15T11:28:08","slug":"folter-prozess-gegen-vertreter-des-assad-regimes-beginnt-am-1-juni-diepresse-com","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/103818\/","title":{"rendered":"Folter-Prozess gegen Vertreter des Assad-Regimes beginnt am 1. Juni \u2013 DiePresse.com"},"content":{"rendered":"<p>Zwei fr\u00fcheren Vertretern des syrischen Regimes werden neben Folter unter anderem mehrfache schwere K\u00f6rperverletzung und geschlechtliche N\u00f6tigung vorgeworfen.<\/p>\n<p>Am 1. Juni startet am Wiener Landesgericht der Prozess gegen zwei fr\u00fchere Vertreter des Regimes des im Dezember 2024 gest\u00fcrzten syrischen Staatspr\u00e4sidenten Bashar al-Assad. Ihnen werden Folter und weitere schwere Straftaten an seinerzeit in Syrien inhaftierten Zivilisten vorgeworfen. Bei den Angeklagten handelt es sich um den ehemaligen Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes sowie den fr\u00fcheren Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa.<\/p>\n<p>Der bevorstehende Prozess stellt eine logistische Herausforderung f\u00fcr das Graue Haus dar. Vorerst sind nicht weniger als 13 Verhandlungstage anberaumt. Im Saal 203 wird praktisch den gesamten Juni in dieser Causa \u201edurchverhandelt\u201c. Ob &#8211; wie derzeit plangem\u00e4\u00df vorgesehen &#8211; der Prozess am 30. Juni finalisiert werden kann, ist eher unwahrscheinlich. Sollten die Verteidiger mit den Einvernahmen von Zeugen im Wege einer Videokonferenz nicht einverstanden sein, m\u00fcssten diese n\u00e4mlich geladen werden.<\/p>\n<p>Der Erstangeklagte befindet sich seit \u00fcber zehn Jahren in \u00d6sterreich &#8211; ausgerechnet der heimische Verfassungsschutz hatte den in Medien als \u201eFoltergeneral\u201c bezeichneten Khaleb Al H. auf Basis eines Deals mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad ins Land gebracht, wobei er vom mittlerweile aufgel\u00f6sten Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und Terrorismusbek\u00e4mpfung (BVT) bei seinem Asylantrag unterst\u00fctzt wurde. Seit Ende 2024 sitzt der syrische General allerdings aufgrund der Folter-Vorw\u00fcrfe in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt unter anderem wegen Fluchtgefahr in U-Haft.<\/p>\n<p>Khaleb Al H. und dem Zweitangeklagten Abu R. werden neben Folter unter anderem mehrfache schwere K\u00f6rperverletzung und geschlechtliche N\u00f6tigung angekreidet. 21 Opfer, die allesamt mittlerweile in Europa leben, sind von der Anklage umfasst. Der inkriminierte Zeitraum bezieht sich auf die Jahre 2011 bis 2013, wobei die Misshandlungen in einem Gef\u00e4ngnis in Raqqa unter der Verantwortung der Angeklagten durchgef\u00fchrt worden sein sollen. Teilweise sollen die beiden dabei auch anwesend und unmittelbar beteiligt gewesen sein. Es gilt die Unschuldsvermutung.<\/p>\n<p>Aussagen ehemaliger H\u00e4ftlinge zufolge wurden die Inhaftierten extremen psychischen Misshandlungen ausgesetzt und regelm\u00e4\u00dfig und systematisch durch Schl\u00e4ge, Elektroschocks und den Einsatz primitiver Instrumente, die starke Schmerzen verursachen sollten, gefoltert und erniedrigt. In den Haftr\u00e4umen der Kriminalpolizei d\u00fcrften au\u00dferdem furchtbare Zust\u00e4nde geherrscht haben. Mitunter waren 25 oder mehr H\u00e4ftlinge in einer f\u00fcnf mal f\u00fcnf Meter gro\u00dfen Zelle untergebracht. Weder wurden die Insassen \u00fcber die Dauer der Haft informiert, noch deren Angeh\u00f6rige \u00fcber deren Verbleib benachrichtigt. Die hygienischen Bedingungen sowie die Versorgung mit Nahrung und Trinkwasser kann nur als mangelhaft beschrieben werden: Letztere erfolgte \u00fcber die Toilette, welche sich in der Zelle befand.<\/p>\n<p>Gefoltert wurde laut Anklageschrift, um \u201edie damalige Protestbewegung gegen das Regime zu unterdr\u00fccken und die Bev\u00f6lkerung einzusch\u00fcchtern\u201c. Durch die massiven k\u00f6rperlichen Misshandlungen seien die Inhaftierten zur Ablegung von Gest\u00e4ndnissen gezwungen worden.<\/p>\n<p>Khaleb Al H. wurde hierzulande mit der Operation \u201eWhite Milk\u201c bekannt. Das BVT hatte im Mai 2015 mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad vereinbart, den General von Frankreich nach \u00d6sterreich zu bringen. Von BVT-Beamten wurde er an der \u00f6sterreichischen Grenze in Empfang genommen, in einem Dienstfahrzeug nach Wien chauffiert, in der Bundeshauptstadt in einem Quartier untergebracht und finanziell unterst\u00fctzt.<\/p>\n<p>In weiterer Folge waren Vertreter des BVT dem syrischen Offizier sogar bei seinem Asylverfahren behilflich und bem\u00fchten sich, diesem zu einem Bleiberecht zu verhelfen. Nach Erkenntnissen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) schloss die Kooperationsvereinbarung mit der Bezeichnung \u201eWhite Milk\u201c federf\u00fchrend der damalige BVT-Abteilungsleiter Martin Weiss ab, der inzwischen in Dubai untergetaucht ist. Nach Weiss wird mit internationalem Haftbefehl gefahndet, weil er die \u00fcberst\u00fcrzte Flucht des Ex-Wirecard-Managers Jan Marsalek vom Flughafen Bad V\u00f6slau Richtung Russland mitorganisiert haben soll.<\/p>\n<p>F\u00fcr drei ehemalige Beamte des BVT bzw. einen des Bundesamts f\u00fcr Fremdenrecht und Asyl (BFA) endete im Zusammenhang mit der Operation \u201eWhite Milk\u201c ein Prozess wegen Amtsmissbrauchs 2023 in Wien mit rechtskr\u00e4ftigen Freispr\u00fcchen. Weiss war f\u00fcr die Justiz allerdings schon damals nicht greifbar und war der Hauptverhandlung ferngeblieben. Der nun erstangeklagte General war damals als Zeuge geladen, gab sich aber wortkarg. Er habe \u201eAngst um mein Leben und das meiner Familie\u201c, f\u00fchrte er damals am Landesgericht f\u00fcr Strafsachen ins Treffen. (APA)<\/p>\n<p>    Lesen Sie mehr zu diesen Themen:<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Zwei fr\u00fcheren Vertretern des syrischen Regimes werden neben Folter unter anderem mehrfache schwere K\u00f6rperverletzung und geschlechtliche N\u00f6tigung vorgeworfen.&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":12405,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[28],"tags":[46,42,44,3681,181,182],"class_list":{"0":"post-103818","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-wien","8":"tag-at","9":"tag-austria","10":"tag-oesterreich","11":"tag-syrien","12":"tag-vienna","13":"tag-wien"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@at\/116408490601174435","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/103818","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=103818"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/103818\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/media\/12405"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=103818"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=103818"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=103818"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}