{"id":107761,"date":"2026-04-17T09:39:08","date_gmt":"2026-04-17T09:39:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/107761\/"},"modified":"2026-04-17T09:39:08","modified_gmt":"2026-04-17T09:39:08","slug":"es-war-sexuelle-belaestigung-diepresse-com","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/107761\/","title":{"rendered":"\u201eEs war sexuelle Bel\u00e4stigung\u201c \u2013 DiePresse.com"},"content":{"rendered":"<p>Roland Gerlach soll nun im Auftrag des Stiftungsrats das Verhalten von Roland Wei\u00dfmann evaluieren. Der Ansicht der Compliance-Kommission, die Wei\u00dfmann entlastet, widerspricht er schon jetzt. <\/p>\n<p>Ja, er halte das Verhalten von Roland Wei\u00dfmann nach wie vor f\u00fcr sexuelle Bel\u00e4stigung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes, sagt Roland Gerlach. Die Ansicht der Compliance-Kommission des ORF, deren Vorsitzender das anders sieht, teile er ganz und gar nicht. Roland Gerlach ber\u00e4t als Anwalt den Stiftungsrat des ORF. Er tat das auch in den entscheidenden Stunden rund um den R\u00fccktritt von Roland Wei\u00dfmann als ORF-Generaldirektor. Es hie\u00df sogar, es sei Gerlach gewesen, der dazu geraten habe, den Passus der sexuellen Bel\u00e4stigung in jene OTS-Aussendung hineinzuschreiben, mit der der ORF dann Wei\u00dfmanns R\u00fccktritt bekannt gab. <\/p>\n<p>Gerlach stellt das differenzierter dar: Es sei damals, an diesem Sonntag, ein \u201ePlenum\u201c, unter anderem bestehend aus den beiden Vorsitzenden des Stiftungsrats, Heinz Lederer und Gregor Sch\u00fctze und diversen ORF-Direktoren, darunter auch Ingrid Thurnher, zusammengesessen und habe sich beraten. Er, Gerlach, habe dabei zu bedenken gegeben, dass man die \u00d6ffentlichkeit nicht im Unklaren lassen k\u00f6nne \u00fcber die Vorg\u00e4nge, denn es w\u00fcrde sowieso herauskommen. Und ohne eine Einigung von Wei\u00dfmann mit der Betroffenen sei die Gefahr zu gro\u00df erschienen, dass der Vorwurf \u00f6ffentlich w\u00fcrde. \u201eEs war, wenn Sie so wollen, eine Frage der G\u00fcterabw\u00e4gung.\u201c Denn eine Einigung Wei\u00dfmanns mit der Betroffenen gab es nicht.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" class=\"figure__image\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/APAIMG_95968486.HR.jpg\" alt=\"Arbeitsrechtsexperte Roland Gerlach (hier auf einem Archivbild aus 2013) ber\u00e4t den ORF-Stiftungsrat. \" width=\"1000\" height=\"600\" loading=\"lazy\" fetchpriority=\"low\"\/><\/p>\n<p>Arbeitsrechtsexperte Roland Gerlach (hier auf einem Archivbild aus 2013) ber\u00e4t den ORF-Stiftungsrat. \u2003APA-Images \/ Foltin Jindrich \/ WB<\/p>\n<p>Entscheidend sei dann jedoch ein von einer Zeitung an Sch\u00fctze Montagfr\u00fch weitergeleitetes Mail gewesen, in dem Roland Wei\u00dfmann \u00fcber seinen Anwalt den Vorwurf unangemessenen Verhaltens von sich aus thematisiert habe und die Rede von einer Einigung mit der Betroffenen gewesen sei. \u201eDa habe ich gesagt: So und jetzt m\u00fcssen wir wirklich darauf reagieren\u201c, erkl\u00e4rt Gerlach. Der ORF k\u00f6nne sich nicht dem Vorwurf des Verschweigens aussetzen. \u201eWir wollten auch kein Gschichtl von gesundheitlichen Problemen oder Auffassungsunterschieden erz\u00e4hlen.\u201c Immerhin h\u00e4tten die ORF-Geb\u00fchrenzahler auch ein Anrecht auf Transparenz. Die OTS-Aussendung wurde dann \u201egut begr\u00fcndet\u201c auch so veranlasst.<\/p>\n<p>Denn die schriftliche Dokumentation sei schwerwiegend gewesen. Aus den Protokollen \u00fcber Telefonate und Chats ergibt sich f\u00fcr Gerlach eindeutig das Bild sexueller Bel\u00e4stigung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes. Dass es Wei\u00dfmann und seinem Anwalt nun gelungen sei, \u201edie Deutungshoheit \u00fcber diese Vorf\u00e4lle zu \u00fcbernehmen\u201c und die betroffene Frau strafrechtlich zu verfolgen mit dem Vorwurf der Erpressung und zum Schweigen zu bringen, sei eine \u201eMeisterleistung in Sachen Litigation-PR\u201c. \u00a0<\/p>\n<p>Dem m\u00f6chte Gerlach seine Sicht entgegensetzen. Er habe nun vom Stiftungsrat den Auftrag erhalten, \u201edas Verhalten des Herrn Wei\u00dfmann gegen\u00fcber der Betroffenen\u201c als Arbeitsrechtsexperte zu evaluieren. Eines sei jetzt schon klar: Er werde seinen Standpunkt, dass es sich um eine sexuelle Bel\u00e4stigung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes handle, aufrechterhalten. Eine Frau k\u00f6nne nat\u00fcrlich in ein Ausma\u00df der sexuellen Bel\u00e4stigung einwilligen, das ihr ad\u00e4quat erscheine. Aber es sei eindeutig \u00fcber einen Flirt hinausgegangen, wenn wiederholt dazu aufgefordert werde, mit einem ins Bett zu gehen. Es habe hier auch eine deutliche Zur\u00fcckweisung der Betroffenen gegeben. <\/p>\n<p>    Lesen Sie mehr zu diesen Themen:<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Roland Gerlach soll nun im Auftrag des Stiftungsrats das Verhalten von Roland Wei\u00dfmann evaluieren. 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