{"id":113882,"date":"2026-04-20T16:48:07","date_gmt":"2026-04-20T16:48:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/113882\/"},"modified":"2026-04-20T16:48:07","modified_gmt":"2026-04-20T16:48:07","slug":"ist-es-nun-rechtlich-egal-ob-eine-sexuelle-belaestigung-vorlag-diepresse-com","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/113882\/","title":{"rendered":"Ist es nun rechtlich egal, ob eine sexuelle Bel\u00e4stigung vorlag? \u2013 DiePresse.com"},"content":{"rendered":"<p>W\u00e4hrend sich beim ORF am Donnerstag entscheidet, wer den Sender bis Jahresende f\u00fchrt, bleiben die Fronten im  Fall des fr\u00fcheren Senderchefs Roland Wei\u00dfmann verh\u00e4rtet. Auch wenn laut der Compliance-Pr\u00fcfung eine \u201esexuelle Bel\u00e4stigung im rechtlichen Sinn\u201c nicht vorlag, wurde Wei\u00dfmann vom ORF gek\u00fcndigt. Denn schon \u201ejeder Anschein eines einer F\u00fchrungskraft unangemessenen Verhaltens\u201c sei zu vermeiden. Wei\u00dfmann will die K\u00fcndigung anfechten. Hingegen erkl\u00e4rte Anwalt Roland Gerlach, der die Spitze des ORF-Stiftungsrats in der Causa ber\u00e4t, der \u201ePresse\u201c, dass er Wei\u00dfmanns Verhalten nach wie vor f\u00fcr sexuelle Bel\u00e4stigung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes halte. Doch diese Frage w\u00fcrde im Streit um Wei\u00dfmann ohnedies keine Rolle mehr spielen, meint nun eine weitere Arbeitsrechtsexpertin. <\/p>\n<p>Egal, ob es eine sexuelle Bel\u00e4stigung gab oder nicht: Etwaige schadenersatzrechtliche Anspr\u00fcche gegen Wei\u00dfmann sind ohnedies verj\u00e4hrt. Die Vorw\u00fcrfe der ORF-Mitarbeiterin gegen Wei\u00dfmann gehen auf das Jahr 2022 zur\u00fcck, und im Gleichbehandlungsrecht muss man Schadenersatzforderungen drei Jahre nach Wissen von Schaden und Sch\u00e4diger stellen.<\/p>\n<p>Die K\u00fcndigung<\/p>\n<p>Arbeitsrechtlich ist die Sache schon spannender. Der ORF hat Wei\u00dfmann nicht entlassen, was man bei einer Verfehlung mit sofortiger Wirkung machen kann. Er hat ihn unter Wahrung der gesetzlichen Fristen gek\u00fcndigt und noch dazu gesagt, dass keine sexuelle Bel\u00e4stigung vorlag. Daher spiele es f\u00fcr diese K\u00fcndigung nun auch keine Rolle mehr, ob eine Bel\u00e4stigung vorlag, meint die (am aktuellen Rechtsstreit nicht beteiligte) Arbeitsrecht-Anw\u00e4ltin Katharina K\u00f6rber-Risak zur \u201ePresse\u201c. Auch Gert-Peter Reissner, Leiter des Instituts f\u00fcr Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Uni Graz, erkl\u00e4rt, dass es f\u00fcr die K\u00fcndigung seitens des ORF nun irrelevant ist, ob doch eine sexuelle Bel\u00e4stigung vorlag. \u201eEine K\u00fcndigung ist kein Begr\u00fcndungsfall\u201c, sagt er. <\/p>\n<p>Die Aussendung<\/p>\n<p>Ein drittes Thema ist die Frage, ob die Spitze des ORF-Stiftungsrats (Heinz Lederer und Gregor Sch\u00fctze) die Rechte Wei\u00dfmanns verletzt hat, weil sie in einer Aussendung vom 9. M\u00e4rz  \u00f6ffentlich gemacht hat, dass \u201eeine ORF-Mitarbeiterin gegen\u00fcber dem Generaldirektor Vorw\u00fcrfe der sexuellen Bel\u00e4stigung erhoben hat\u201c.  <\/p>\n<p>Wei\u00dfmann war zuvor aus einem wichtigen Grund zur\u00fcckgetreten, aus seiner Sicht nicht freiwillig, sondern weil ihn der ORF nach Aufkommen der Vorw\u00fcrfe nicht fair behandelt habe. Dadurch beendete er den ORF-Chefvertrag am 8. M\u00e4rz von seiner Seite aus, der dadurch wieder auflebende Vertrag als regul\u00e4rer ORF-Mitarbeiter wurde hingegen vom Sender aus gek\u00fcndigt. Falls Wei\u00dfmann den Chefvertrag wirklich aus einem wichtigen Grund beenden durfte, kann er auch noch aus diesem Arbeitsverh\u00e4ltnis Anspr\u00fcche geltend machen. <\/p>\n<p>Geht es nach K\u00f6rber-Risak, ist es auch f\u00fcr den Streit um die Aussendung irrelevant, ob eine sexuelle Bel\u00e4stigung doch vorlag. Denn es komme f\u00fcr die Vorw\u00fcrfe auf den Zeitpunkt der Aussendung an und \u201ezu diesem Zeitpunkt ist das jedenfalls nicht klar gewesen\u201c. <\/p>\n<p>Anwaltskollege Gerlach hatte die OTS verteidigt: Er habe damals zu bedenken gegeben, dass man die \u00d6ffentlichkeit nicht im Unklaren lassen k\u00f6nne \u00fcber die Vorg\u00e4nge, es w\u00fcrde sowieso herauskommen. Und da es keine  Einigung von Wei\u00dfmann mit der Frau gegeben habe, sei die Gefahr zu gro\u00df erschienen, dass der Vorwurf \u00f6ffentlich w\u00fcrde. Wei\u00dfmanns Anwalt Oliver Scherbaum kritisierte hingegen, dass die Aussendung samt des Vorwurfs gegen den Willen Wei\u00dfmanns erfolgt war.  <\/p>\n<p>K\u00fcndigungsanfechtung<\/p>\n<p>Noch einmal zur\u00fcck zum Dienstverh\u00e4ltnis Wei\u00dfmanns als regul\u00e4rer ORF-Mitarbeiter, das vom Sender gek\u00fcndigt wurde.  Wei\u00dfmann will diese K\u00fcndigung anfechten, weil es sich um eine K\u00fcndigung aus einem verp\u00f6nten Motiv handle. Der Arbeitgeber habe n\u00e4mlich seine F\u00fcrsorgepflicht gegen\u00fcber Wei\u00dfmann nicht wahrgenommen. Eine solche Anfechtung  ist Arbeitnehmern grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich, man kann damit erreichen, dass die K\u00fcndigung beseitigt wird und man wieder besch\u00e4ftigt werden muss. <\/p>\n<p>Allerdings gebe es die Anfechtungsm\u00f6glichkeiten nach dem Betriebsverfassungsrecht nicht in Spitzenpositionen, sagt Professor Reissner. Und den ORF-Chefvertrag Wei\u00dfmanns und seinen regul\u00e4ren k\u00f6nne man diesbez\u00fcglich nicht einfach voneinander trennen.<\/p>\n<p>Selbst abseits der Frage einer sexuellen Bel\u00e4stigung bleibt der Fall somit spannend. L\u00f6sen m\u00fcsste die Fragen im Falle einer Nichteinigung das Arbeitsgericht. F\u00fcr die am Donnerstag zu vergebende Position des\u00a0ORF-Generaldirektors\u00a0bis Ende 2026 haben sich elf Personen beworben. Die Vergabe des Postens f\u00fcr die regul\u00e4re f\u00fcnfj\u00e4hrige Periode ab Anfang 2027 ist f\u00fcr August geplant.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"W\u00e4hrend sich beim ORF am Donnerstag entscheidet, wer den Sender bis Jahresende f\u00fchrt, bleiben die Fronten im Fall&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":113883,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":"","_share_on_mastodon":"0"},"categories":[25],"tags":[7238,46,42,147,44,156,155,148],"class_list":["post-113882","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","category-serien","tag-arbeitsrecht","tag-at","tag-austria","tag-entertainment","tag-oesterreich","tag-serien","tag-series","tag-unterhaltung"],"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@at\/116438060390000590","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/113882","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=113882"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/113882\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/media\/113883"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=113882"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=113882"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=113882"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}