{"id":117862,"date":"2026-04-22T15:48:09","date_gmt":"2026-04-22T15:48:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/117862\/"},"modified":"2026-04-22T15:48:09","modified_gmt":"2026-04-22T15:48:09","slug":"rundfunkgesetz-aenderung-ungewoehnlicher-vorgang-in-europa","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/at\/117862\/","title":{"rendered":"Rundfunkgesetz-\u00c4nderung \u2013 &#8222;Ungew\u00f6hnlicher&#8220; Vorgang in Europa"},"content":{"rendered":"<p>Seit neun Jahren ist Noel Curran Generaldirektor der EBU, der Europ\u00e4ischen Rundfunkunion. In ihr sind derzeit 68 \u00f6ffentliche Rundfunkanstalten aus ganz Europa zusammengeschlossen, darunter auch die ARD und damit der Bayerische Rundfunk. Noel Curran vertritt also die \u00f6ffentlich-rechtliche Seite von Berufs wegen und ist Partei, wenn er sich zur geplanten Neufassung des Bayerischen Rundfunkgesetzes \u00e4u\u00dfert. Aber dazu dr\u00e4ngt es den erfahrenen Medienmanager, denn die EBU, sagt Curran, sei &#8222;sehr besorgt&#8220; \u00fcber die Festlegung einer 60-Prozent-Quote f\u00fcr Information. <\/p>\n<p>In ganz Europa gebe es keine andere Gesetzgebung dieser Art, sagt der Ire. Zwar existieren laut Curran durchaus Vorgaben und Quoten, aber die h\u00e4tten sich die jeweiligen Sender selbst auferlegt. Dies gesetzlich festzuhalten, sei ungew\u00f6hnlich, sagt er im Gespr\u00e4ch mit BR24 und f\u00fcgt nach einer kurzen Gedankenpause an: &#8222;Mehr als nur ungew\u00f6hnlich.&#8220;<\/p>\n<p>Auswirkungen auf das Programmangebot bef\u00fcrchtet<\/p>\n<p>Im Gesetzentwurf, der derzeit noch im Ministerrat liegt und demn\u00e4chst dem Landtag zugestellt werden soll, findet sich der Passus, dass der <a href=\"https:\/\/www.br.de\/nachrichten\/bayern\/reformplaene-fuer-br-geplantes-rundfunkgesetz-stoesst-auf-kritik,VHLgaym\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Anteil der Informationsinhalte im linearen Fernsehen &#8222;mindestens 60 Prozent der j\u00e4hrlichen Sendezeit betragen&#8220; m\u00fcsse<\/a>.<\/p>\n<p>Noel Curran sieht dadurch die Bandbreite des Programmangebots in Gefahr. Alles andere, und damit meint er zum Beispiel Kulturprogramme, werde damit &#8222;zusammengequetscht&#8220;. Dadurch, so der Ire, &#8222;k\u00f6nnen dann auch die Produzenten unter Druck geraten&#8220;. Und das Angebot f\u00fcr die Beitragszahler k\u00f6nnte in einigen Bereichen darunter leiden.<\/p>\n<p>Sorge um Vielfalt des Filmschaffens<\/p>\n<p>Diese Bef\u00fcrchtung treibt auch Julia Weigl um. Die k\u00fcnstlerische Leiterin des Filmfests M\u00fcnchen sorgt sich gegen\u00fcber BR24 wegen der Informationsquote um die &#8222;Vielfalt des Filmschaffens&#8220; und betont, wie wichtig es sei, dass die &#8222;komplette Bandbreite fiktionalen Erz\u00e4hlens&#8220; stattfinden kann.<\/p>\n<p>Kritische R\u00fcckmeldungen wie diese sind dem CSU-Politiker Florian Herrmann in den letzten Wochen vielfach zugegangen. Der Medienminister betont, dass die Staatsregierung diese ernst nehme: &#8222;Wir wollen ja auch keinen Streit.&#8220;<\/p>\n<p>\u00d6ffentlich-rechtlicher Rundfunk mit zentraler Rolle im Mediensystem<\/p>\n<p>Florian Herrmann wird grunds\u00e4tzlich, wenn er erkl\u00e4rt, warum die Staatsregierung das Rundfunkgesetz nicht nur wie andere Bundesl\u00e4nder gem\u00e4\u00df den vereinbarten Regelungen im Reformstaatsvertrag anpassen, sondern dar\u00fcber hinausgehende Regelungen treffen will, wie eben die erw\u00e4hnte Informationsquote. Er sei nach wie vor davon \u00fcberzeugt, dass der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk eine &#8222;zentrale Rolle&#8220; in unserem Mediensystem spiele, sagt Herrmann. <\/p>\n<p>Aber das System habe sich ge\u00e4ndert, die Medienordnung sei unter Druck geraten. Vor allem wirtschaftlich durch die kommerziellen Plattformen, die \u00fcber 50 Prozent der Werbeeinnahmen erzielten. Deswegen, so Herrmann, brauche es eine besondere Rechtfertigung f\u00fcr den mit Beitr\u00e4gen finanzierten \u00d6ffentlich-Rechtlichen, und das sei &#8222;letztlich die Grundversorgung, also der gro\u00dfe Bereich der Information&#8220;. Die schon immer zum gesetzlich festgehaltenen Programmauftrag des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks geh\u00f6rt, zusammen mit Bildung, Kultur und Unterhaltung.<\/p>\n<p>&#8222;Kein Kampagnenjournalismus&#8220;<\/p>\n<p>Auch den zweiten stark kritisierten Punkt verteidigt der Medienminister. Dabei geht es darum, dass dem BR gesetzlich verboten werden soll, &#8222;politische oder gesellschaftliche Gestaltungsziele&#8220; zu verfolgen. Was im Widerspruch zu verschiedenen Regelungen steht. <\/p>\n<p>So h\u00e4lt zum Beispiel der Medienstaatsvertrag fest, dass die \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten &#8222;internationale Verst\u00e4ndigung, die europ\u00e4ische Integration, den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie den gesamtgesellschaftlichen Diskurs in Bund und L\u00e4ndern&#8220; f\u00f6rdern sollen. <\/p>\n<p>Der CSU-Politiker Florian Herrmann sagt, man k\u00f6nne \u00fcber die Formulierung noch reden, im Kern gehe es ihm aber darum, dass der \u00d6ffentlich-Rechtliche keinen &#8222;Kampagnenjournalismus&#8220; betreibe und keinen Journalismus, &#8222;der sich bestimmten Zielen&#8220; unterordne. Allerdings \u2013 auch das ist schon geregelt. Im Rundfunkstaatsvertrag steht w\u00f6rtlich, dass &#8222;die \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (\u2026) bei der Erf\u00fcllung ihres Auftrags die Grunds\u00e4tze der Objektivit\u00e4t und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu ber\u00fccksichtigen&#8220; haben.<\/p>\n<p>&#8222;Rundfunkfreiheit hei\u00dft nicht absolute Neutralit\u00e4t&#8220;<\/p>\n<p>Der bayerische DGB-Vorsitzende Bernhard Stiedl schlie\u00dft hier an und betont auf BR-Anfrage, dass Rundfunkfreiheit nicht &#8222;absolute Neutralit\u00e4t oder sprachlose Distanz&#8220; bedeuten d\u00fcrfe. Der Gewerkschaftschef h\u00e4lt das beabsichtigte Verbot, Gestaltungsziele zu verfolgen, f\u00fcr hochproblematisch. Es w\u00e4re ein klarer R\u00fcckschritt, so Stiedl, der auch Rundfunkratsmitglied ist, wenn die Regelung so verstanden w\u00fcrde, dass sich der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk aus Fragen des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des demokratischen Diskurses heraushalten solle.<\/p>\n<p>Noel Curran ist auch \u00fcber das geplante Verbot von &#8222;Gestaltungszielen&#8220; hochgradig irritiert. Der EBU-Generaldirektor spricht von einer &#8222;sehr ungew\u00f6hnlichen&#8220; Formulierung im europ\u00e4ischen Vergleich, die seiner Ansicht nach vor allem zu Verunsicherung f\u00fchren wird. Und der europ\u00e4ische Medienmanager sagt: &#8222;Sobald man Dinge per Gesetz regelt, die sich auf Entscheidungsprozesse in der Redaktion auswirken, muss man sich Sorgen machen.&#8220;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Seit neun Jahren ist Noel Curran Generaldirektor der EBU, der Europ\u00e4ischen Rundfunkunion. 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